Der türkische Botschafter zu Wien, Ozan Ceyhun, bei einer Ansprache.  (Türkische Botschaft in Wien)
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Die Beschwerden der Anwälte des der Geldwäsche beschuldigten Unternehmers Sezgin Baran Korkmaz gegen seine Inhaftierung sind zurückgewiesen worden. Das erklärte Medienberichten zufolge der türkische Botschafter zu Wien, Ozan Ceyhun, am Dienstag. Der in Österreich festgenommene Vorstandsvorsitzende der SBK Holding befinde sich nach aktueller Beschlusslage „bis zum 23. Oktober 2021 in Untersuchungshaft“. Die Türkei fordert seine Auslieferung. Die Generalstaatsanwaltschaft Istanbul hatte gegen sechs führende Personen aus dem Umfeld der SBK Holding Haftbefehle erlassen – darunter auch gegen Sezgin Baran Korkmaz. Neben der Türkei fordern auch die Vereinigten Staaten dessen Überstellung. Wegen des Vorwurfs der Geldwäsche in Millionenhöhe und des Betrugs wurde Korkmaz am 19. Juni in Österreich festgenommen. „Wir haben schnell die notwendigen Initiativen ergriffen, um die betreffende Person an unser Land auszuliefern“, erklärte der diplomatische Vertreter der Türkei in Wien. Auch die USA hätten Mitte August ein Auslieferungsersuchen Mitte August bei Gericht eingereicht. Nun liege das weitere Vorgehen in der Hand der österreichischen Behörden, so Ceyhun: „Nach erfolgter Stellungnahme und Prüfung der Forderungen der beiden Länder entscheidet das Gericht. Die endgültige Entscheidung über die Auslieferung trifft der Justizminister.“ Korkmaz, der eine Vielzahl von Unternehmen in den Vereinigten Staaten und seine SBK Holding in der Türkei kontrollierte, wird in einer Anklageschrift des US-Justizministeriums beschuldigt, „über 133 Millionen Dollar an Betrugsgeldern über Bankkonten gewaschen“ zu haben.

TRT Deutsch