Archivbild: Das „Kollektiv gegen Islamophobie in Frankreich“ (CCIF) während eines Protests gegen Islamophobie und das französische „Separatismus-Gesetz“. (AA)
Folgen

Der französische Senat hat einen weiteren Zusatzartikel zu religiösen Praktiken als Teil des umstrittenen „Separatismus-Gesetzes“ gebilligt. Diesmal geht es um ein Verbot von Gebeten in Universitätsfluren. Das neue Gesetz und die Zusatzartikel stehen in der Kritik – sie sollen für die Entfremdung von französischen Muslimen sorgen.

Bei der Diskussion des Entwurfs zum „Separatismus-Gesetz“ schlug die Mitte-Rechts-Partei „Die Republikaner“ (LR) vor, die Klauseln hinzuzufügen. Der Zusatzartikel soll ein Gebetsverbot in Universitätsfluren sowie religiöse Aktivitäten umfassen, die Bildungsaktivitäten „behindern“ könnten.

Obwohl Senatoren der Linkspartei und Bildungsminister Jean-Michel Blanquer gegen den Vorschlag protestierten, wurde der Zusatz mit den Stimmen der rechten Senatoren angenommen.

Das Gesetz wird kritisiert, weil es sich explizit gegen die muslimische Gemeinschaft in Frankreich richtet und Einschränkungen für fast jeden Lebensbereich vorsieht. Dazu gehören Eingriffe in die Verwaltung von Moscheen und muslimischen Verbänden sowie die Kontrolle der Finanzen von Vereinen und Nichtregierungsorganisationen, die von Muslimen geführt werden.

Mütter mit Kopftuch zu Schulausflügen nicht zugelassen

Der französische Innenminister Gérald Darmanin hatte zuvor zwei Gesetzesänderungen kritisiert, die von der Nationalversammlung letzte Woche verabschiedet worden waren. Demnach dürfen Eltern keine sichtbaren religiösen Symbole tragen, wenn sie ihre Kinder auf Schulausflügen begleiten. Darunter fällt das muslimische Kopftuch. Zudem wurde es öffentlichen Schwimmbädern erlaubt, „Burkini“-Badebekleidung zu verbieten.

Laut Darmanin laufen die Maßnahmen, die von den Senatoren angenommen wurden, auf eine „Unterdrückung des religiösen Ausdrucks“ hinaus. Das Gesetz über „republikanische Werte“ wird derzeit im Oberhaus diskutiert. Im Oberhaus wurde auch eine dritte Änderung genehmigt, das minderjährigen Mädchen daran hindert, ihr Gesicht zu verhüllen oder religiöse Symbole in öffentlichen Bereichen zu tragen. Der Beschluss betrifft alle muslimischen Jugendliche, die jünger als 18 sind und das Kopftuch tragen wollen.

Dem umstrittenen Entwurf zum sogenannten Separatismus-Gesetz war am 16. Februar in der Nationalversammlung zugestimmt worden. Im Parlament wird zum zweiten Mal über das Gesetz abgestimmt.

TRT Deutsch