Frankreich: Schluss für „einvernehmlichen Sex“ mit Kindern (AFP)
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In Deutschland und anderen europäischen Ländern ist „einvernehmlicher Sex“ eines Erwachsenen mit einem Kind undenkbar. Das Schutzalter schiebt dem einen rechtlichen Riegel vor – in Deutschland liegt es bei 14 Jahren. Auch Frankreich hat nun explizit ein solches Schutzalter gesetzlich festgeschrieben: Am Donnerstag trat mit Veröffentlichung im Amtsblatt eine Gesetzesnovelle in Kraft, die bei einer Vergewaltigung eines Kindes oder Jugendlichen bis zu 20 Jahre Haft für Täter vorsieht

Mit dem Gesetz werden sexuelle Handlungen von Erwachsenen an Kindern unter 15 Jahren grundsätzlich kriminalisiert. Bei Fällen von Inzest wird die Altersschwelle auf 18 Jahre gesetzt. Das Gesetz nimmt zudem strengere Definitionen für Vergewaltigung und sexuellen Missbrauch vor. Auf Vergewaltigung durch einen Angehörigen stehen dem Gesetz zufolge künftig 20 Jahre Haft, auf sexuellen Missbrauch zehn Jahre.

Unter diesem Alter kann es juristisch keinen einvernehmlichen Sex geben. „Damit kann sich kein Erwachsener mehr auf die Einwilligung eines Minderjährigen berufen“, hatte Justizminister Eric Dupond-Moretti in der Parlamentsdebatte betont.

Die Neuordnung kommt nach heftigen Diskussionen über sexuelle Gewalt in Familien zustande. Mitte Januar hatte die Juristin Camille Kouchner ein Buchveröffentlicht – „La Familia grande“ („Die große Familie“) heißt es. Darin wirft sie ihrem Stiefvater und bekannten Pariser Politologen Olivier Duhamel vor, gegenüber ihrem damals minderjährigen Zwillingsbruder sexuell übergriffig geworden zu sein.

Agenturen