Rathausaffäre: Hannovers Ex-OB Schostok muss erneut wegen des Verdachts der Untreue vor Gericht (Archivbild) (dpa)
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Vor dem Landgericht Hannover hat am Freitag ein zweiter Prozess gegen den ehemaligen Oberbürgermeister Stefan Schostok (SPD) und dessen früheren Büroleiter wegen der sogenannten Rathausaffäre begonnen. Schostok wurde in einem ersten Verfahren vom Vorwurf der Untreue freigesprochen, seinen früheren Büroleiter verurteilte das Landgericht in der niedersächsischen Landeshauptstadt zu einer Geldstrafe von 20.000 Euro wegen Betrugs. Beide Urteile hob der Bundesgerichtshof (BGH) jedoch wieder auf.

Unrechtmäßige Zahlung von annähernd 50.000 Euro

Die Karlsruher Richter verwiesen den Fall zur Neuverhandlung zurück an das Landgericht, weshalb die Angelegenheit dort erneut juristisch aufgerollt wird. In der sogenannten Rathausaffäre geht es um die Zahlung unrechtmäßiger Monatszulagen an Schostoks früheren Büroleiter in einer Gesamthöhe von annähernd 50.000 Euro zwischen 2015 und 2018. Schostok wird vorgeworfen, mehrere Monate von den Zahlungen gewusst zu haben, ohne diese zu stoppen. Die unrechtmäßige Praxis wurde im April 2018 beendet, nachdem der Vorgang bereits öffentlich geworden war. Schostok trat 2019 im Zuge der eskalierenden Affäre zurück. Er beteuerte zugleich allerdings immer seine Unschuld.

Richter bemängeln die Beauftragung des Büroleiters mit der Aufklärung des Falls

Das Landgericht Hannover sprach Schostok in einem ersten Prozess im April 2020 frei, in dem neben seinem früheren Bürochef auch noch der ehemalige Personalreferent der Stadt mitangeklagt war. Dieser wurde schuldig gesprochen, dem Büroleiter die beamtenrechtlich unzulässige monatliche Zulage für Mehrarbeit gewährt zu haben. Er erhielt eine elfmonatige Bewährungsstrafe. Dieses Urteil wurde rechtskräftig, daher steht der Mann im zweiten Verfahren nicht erneut vor Gericht. Den Freispruch für Schostok begründete das Landgericht damals damit, dass nicht auszuschließen sei, dass der Oberbürgermeister sich auf Angaben des mitangeklagten Personalreferenten zur strittigen Zulage verlassen habe. In seiner Revisionsentscheidung bemängelte der BGH allerdings, dass die Richter nicht berücksichtigt hätten, dass Schostok seinerzeit mit der Aufklärung der fraglichen Vorgänge ausgerechnet seinen Büroleiter beauftragte, obwohl dieser von den monatlichen Zahlungen profitierte.

AFP