Symbolbild: Corona-Demo im Januar 2022 in Wien. (dpa)
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Im Wiener Straflandesgericht ist eine in Österreich lebende Ungarin zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt worden, weil sie bei einer Demonstration gegen Covid-Maßnahmen in Wien ein Schild mit der Aufschrift „Impfen macht frei“ getragen hatte.
Während der Verhandlung hatte die junge Frau die Augen auf den Boden gesenkt. Es kamen ihr immer wieder die Tränen. Am Samstag, dem 15. Januar 2022, war sie zu einer Demonstration der Covid-Maßnahmengegner in die Wiener Innenstadt gekommen.

Ihren Ärger über die Impfpflicht brachte sie dabei mit einem Plakat mit der Aufschrift „Impfen macht frei“ zum Ausdruck, der der Nazi-Parole „Arbeit macht frei“ nachempfunden war. Dieser Schriftzug war an den Eingängen zu den Konzentrationslagern der Nationalsozialisten angebracht. Dazu hatte sie ein Bild von Adolf Hitler als Terminator gemalt mit dem Untertitel „I’ll be back“.

Der Richter sah darin einen klar wahrnehmbaren Bezug zum Konzentrationslager Dachau und verurteilte die Ungarin zu einer bedingten Haftstrafe wegen Wiederbetätigung im Sinne des Nationalsozialismus. Dieser Tatbestand sei im vorliegenden Fall verwirklicht durch eine gröbliche Verharmlosung der mit diesem verbundenen Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

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TRT Deutsch