Urteil: Österreich muss Auswertung von Handydaten strenger regeln
Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat entschieden: Handys und Handydaten dürfen nicht mehr ohne richterliche Genehmigung beschlagnahmt werden. Die bisherige Rechtslage sei verfassungswidrig und verletze das Recht auf Privatsphäre.
Symbolbild: Österreich muss Auswertung von Handydaten strenger regeln / Photo: DPA (DPA)

In Österreich muss die Sicherstellung von Handys und Handydaten strenger geregelt werden. Die derzeitige Gesetzeslage, wonach Datenträger ohne richterliche Genehmigung beschlagnahmt werden können, sei verfassungswidrig, urteilte der Verfassungsgerichtshof. Der zu wenig geregelte Zugriff auf Daten verstoße derzeit gegen das Recht auf Privatleben, weil umfassende Profile der Betroffenen erstellt werden könnten, hieß es in dem am Dienstag veröffentlichten Entscheid.

In den vergangenen Jahren hatten ausgewertete Chatnachrichten eine zentrale Rolle für die Korruptionsstaatsanwaltschaft gespielt, die gegen eine Reihe von ehemaligen konservativen und rechten Spitzenpolitikern im Zusammenhang mit dem sogenannten Ibiza-Skandal ermittelt. Auf laufende Verfahren würden die künftigen strengeren Regelungen jedoch keine Auswirkungen haben, hieß es aus dem Justizministerium.

Der Verfassungsgerichtshof hat angeordnet, die Strafprozessordnung bis Ende 2024 zu ändern. Laut dem Urteil müssen Sicherstellungen künftig von einem Gericht genehmigt werden. Außerdem forderte das Verfassungsgericht, dass die Datenauswertung der Ermittlungsbehörden von einer unabhängigen Aufsicht überwacht wird.

Deutschland will Chatkontrolle in EU weiter verhindern

Indes lehnt Deutschland das Ausspähen verschlüsselter privater Chats in Europa weiter ab. Justizminister Marco Buschmann (FDP) sagte, die Bundesregierung lehne eine anlasslose staatliche Überwachung privater Kommunikation weiterhin ab. „Digitale Bürgerrechte sind keine Bürgerrechte zweiter Klasse“, betonte er.

Buschmann äußerte sich dabei zu Plänen der EU-Kommission, gegen Darstellungen von Kindesmissbrauch im Internet vorzugehen. Innenkommissarin Ylva Johansson wollte ursprünglich Internetplattformen per Gesetz dazu verpflichten, private Chatnachrichten auszuspähen. Die Gesetzespläne scheiterten jedoch unter anderem am Widerstand Berlins. Buschmann sagte, die Bundesregierung habe mit ihren Bedenken „viel Rückenwind bekommen, auch aus dem Europäischen Parlament“.

Agenturen