Bericht: Großangelegter Betrug mit Corona-Schnelltests möglich
Die laxen Regelungen zu den Corona-Schnelltests ermöglichen scheinbar einen großangelegten Betrug in Testzentren. Die Betreiber müssen keinerlei Nachweise erbringen und können so Erstattungen für frei erfundene Corona-Tests verlangen.
Symbolbild. Ein Corona-Testzentrum für Passagiere am Frankfurter Flughafen (DPA)

Die Regelungen zu den kostenlosen Corona-Schnelltests für alle Bürger öffnen einem Bericht zufolge Betrügereien Tür und Tor. Die Betreiber von Testzentren müssen für die Kostenerstattung nicht einmal nachweisen, dass sie überhaupt Antigen-Schnelltests gekauft haben, wie NDR, WDR und „Süddeutsche Zeitung“ berichteten. Es genüge, wenn sie den jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigungen die nackte Zahl der Getesteten ohne jeglichen Beleg übermittelten - danach fließe Geld.

Hintergrund des Problems ist dem Bericht zufolge die Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums. Dort heiße es ausdrücklich, dass die zu übermittelnden Angaben „keinen Bezug zu der getesteten Person aufweisen“ dürfen.

Das Bundesgesundheitsministerium verwies grundsätzlich auf die Verantwortung der Länder und der Kassenärztlichen Vereinigungen der Länder. Die Beauftragung und Einrichtung der Testzentren erfolge durch die Länder, sagte ein Ministeriumssprecher am Freitag. Diesen obliege die Sicherstellung der Qualität der erbrachten Leistungen. Dazu gehört demnach auch die Prüfung, ob das Personal geschult ist und Abrechnungen korrekt sind.

Die Abrechnungsprüfung erfolge durch die Kassenärztlichen Vereinigungen der Länder, sagte der Sprecher weiter. Dabei würden Vollständigkeit und Plausibilität geprüft. Der Ministeriumssprecher verwies zudem darauf, dass die Daten zur Kontrolle bis Ende 2024 aufbewahrt werden müssten.

Deutlich weniger Besucher als an die Länder gemeldet

In dem Bericht von WDR, NDR und „Süddeutscher Zeitung“ hieß es weiter, wer kostenlose Bürgertests anbieten wolle, brauche dazu meist kaum Voraussetzungen. Ein Onlinekurs über die Abstrich-Entnahme reiche vielerorts aus, dann könne beim Gesundheitsamt einen Antrag auf Eröffnung eines Testzentrums gestellt werden. Dies werde meist ohne Schwierigkeiten genehmigt. Dem Bericht zufolge verzeichnete allein Nordrhein-Westfalen Mitte März noch 1862 Teststellen, Mitte April waren es dann 5776 und Mitte Mai 8735.

Abrechnen können die Teststellen pro Bürgertest 18 Euro. Einen Überblick, wie viel Geld inzwischen für diese Tests ausgegeben wurden, ist dem Bericht zufolge schwer zu bekommen. Baden-Württemberg habe mitgeteilt, dass es im April 62 Millionen Euro waren, in Bayern seien es bis Mitte Mai mehr als 120 Millionen Euro gewesen. Verteilt wird das Geld über die Kassenärztlichen Vereinigungen, die es wiederum aus Steuermitteln erstattet bekommen.

Die drei Medien berichteten über Recherchen in mehreren nordrhein-westfälischen Testzentren. Sie glichen die dortigen Abläufe mit einer internen Datenbank des Landes ab, in der die Meldungen der vorgenommenen Tests verzeichnet sind. Demnach zählten die Journalisten jeweils deutlich weniger Besucher in den Testzentren als anschließend an das Land gemeldet wurden.

AFP