Arbeitgeberpräsident Dulger: Bürgergeld ist ein Etikettenschwindel (dpa)
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Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger hat die Pläne der Bundesregierung zur Einführung eines Bürgergeldes und zum Wegfall der Vermögensprüfung für Hartz-IV-Bezieher scharf kritisiert. „Es darf keine Rolle rückwärts in der Arbeitsmarktpolitik geben. Mit dem Bürgergeld und dem Wegfall der Vermögensprüfung verlieren wir das Ziel des aktivierenden Sozialstaats aus den Augen“, sagte Dulger der „Rheinischen Post“ . „Bürgergeld klingt gut, ist aber ein Etikettenschwindel“, sagte Dulger. „Die Koalition kann ja Hartz IV umbenennen – aber die Substanz dieser mutigen Reformen darf nicht verloren gehen. Etwas was Bürgergeld heißt, aber wie ein bedingungsloses Grundeinkommen wirkt, ist sicherlich das Gegenteil“, kritisierte er. Die Hartz-Reformen unter dem damaligen Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) seien mutig gewesen. Sie hätten eine Rekordarbeitslosigkeit abgebaut und zu einer Rekorderwerbstätigkeit geführt. „Wir sollten daher die Anreize so setzen, dass es attraktiv ist, in eine Beschäftigung zu gehen. Dazu zählen nicht nur niedrige Steuern und Sozialabgaben, sondern auch die Erkenntnis, dass Sozialleistungen von denen erarbeitet werden müssen, die ihr Einkommen selbst verdienen.“ Nach den Plänen der Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP sollen Langzeitarbeitslose statt Hartz IV ein Bürgergeld bekommen. In den ersten zwei Bezugsjahren fällt dabei die Prüfung des Vermögens oder der Wohnung weg. Wer durch das Bürgergeld aufgefangen wird, soll sich vorerst nicht um das Ersparte und die Wohnsituation sorgen müssen.

Kurzarbeitergeld darf keine Dauerlösung werden

Dulger hat davor gewarnt, das in der Corona-Pandemie aufgestockte Kurzarbeitergeld immer wieder zu verlängern. „Das Kurzarbeitergeld war in den vergangenen Monaten die beste Krisenhilfe und hat viele Arbeitsplätze gesichert“. „Dafür haben wir auch gemeinsam mit unseren Beschäftigten Rücklagen gebildet, die das erst ermöglicht haben. Es darf aber keine Dauerlösung werden“, warnte der Präsident der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA).

Für Branchen, die stark unter pandemiebedingten Beschränkungen leiden, wie etwa Schausteller, Messebau, Handel, Gastronomie und Hotellerie, müssten branchenspezifische Hilfsprogramme her, „die aus Steuermitteln bezahlt werden, anstatt weiter die Beitragszahler zu belasten“, forderte Dulger.

Nach Plänen von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sollen Betriebe noch bis Ende Juni unter erleichterten Bedingungen Kurzarbeitergeld beantragen können. Die pandemiebedingten Sonderregelungen sollen um drei Monate bis zum 30. Juni verlängert werden.

dpa