Der bayerische Landtagsabgeordnete Franz Rieger (CSU) ist am Donnerstag wegen Erpressung und Beihilfe zur Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe in Höhe von 300 Tagessätzen zu je 400 Euro verurteilt worden. In dem Verfahren vor dem Landgericht Regensburg ging es um Wahlkampfspenden im Jahr 2013.
Der Politiker forderte damals nach Überzeugung der Richter von einem Bauunternehmer eine Spende in Höhe von 50.000 Euro. Als dem Bauträger die Summe zunächst zu hoch war, sagte Rieger mit Blick auf die anstehende Kommunalwahl: „Sie wissen schon, wer in Zukunft über die Bauprojekte und die Baugenehmigungen entscheidet.“ Die Richter werteten dies als Erpressung.
Die Staatsanwaltschaft hatte auf eine Geldstrafe wegen Erpressung und Beihilfe zur Steuerhinterziehung plädiert, der Verteidiger dagegen sah keine Erpressung vorliegen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
11 Nov. 2021

Wegen Erpressung: Bayerischer CSU-Landtagsabgeordneter verurteilt
Im Fall um Wahlkampfspenden im Jahr 2013 ist der bayerische CSU-Landtagsabgeordnete Rieger zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Laut dem Gericht forderte er damals von einem Bauunternehmer 50.000 Euro als Spende und erpresste die Firma.
DPA
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