Verfassungstreue-Check: Brandenburger Innenminister für baldigen Start (dpa)
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Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen hofft auf einen baldigen Start des geplanten Verfassungstreue-Checks für Beamte. „Wenn wir das umsetzen, wäre es in Deutschland einmalig und es wäre nicht beschränkt auf Polizisten. Ich gehe davon aus, dass wir spätestens im Februar mit der Kabinettsbefassung beginnen können, danach würde es in den Landtag gehen“, sagte der CDU-Politiker. „Mein Ziel wäre, dass es noch im ersten halben Jahr verabschiedet werden kann.“ Vor einer Einstellung eines Beamten soll der Verfassungsschutz in Brandenburg künftig prüfen, ob es Zweifel am Eintreten des Anwärters für die freiheitliche demokratische Grundordnung gibt. Die Überprüfung ist Teil eines Aktionsplans gegen Rechtsextremismus und Hass. Das Vorhaben ist aber nicht unumstritten. So hatte sich etwa Grünen-Landeschefin Julia Schmidt im Sommer grundsätzlich skeptisch gegenüber dem Instrument gezeigt, aber auch offen für eine Beratung darüber. Die SPD regiert in Brandenburg zusammen mit CDU und Grünen.

Verfassungsrechtliche Prüfung ist sehr aufwendig

Stübgen kündigte an, den Entwurf noch etwas zu ändern. „Aufgrund der vielen Hinweise, die ich bekommen habe, werde ich noch kleine Änderungen vornehmen“, sagte er. „Das wird eine intensive Beratung, aber der Landtag hat mich dazu aufgefordert, so etwas vorzulegen. Die verfassungsrechtliche Prüfung ist sehr aufwendig, es ist auf der anderen Seite ein starker Grundrechtseingriff.“ Er gehe davon aus, dass es bei der Beratung im Landtag viele Debatten geben werde. Die Grünen-Landesvorsitzende Schmidt sagte: „Wenn ein Konzept vorliegt, werden wir uns das sehr genau anschauen. Es kommt auf die Details an.“ Den Grünen sei dabei wichtig, dass die Verhältnismäßigkeit gewahrt, der Datenschutz berücksichtigt und eine Form der parlamentarischen Kontrolle gewährleistet werde. Der Innenminister hatte bereits auf Kritik reagiert. Ursprünglich war die Prüfung geplant für einen Beamten-Einsteiger als letztes Kriterium und als wiederholte Prüfung für eine bestimmte Beförderungsschwelle. Eine Regelanfrage bei einer bestimmten Beförderung ist nach Kritik von Gewerkschaften aber nicht mehr vorgesehen.

dpa