Archivbild. 03.03.2022, Niedersachsen, Hannover: Flüchtling Nika (3) aus der Ukraine steht nach ihrer Ankunft in Deutschland an der ukrainisch-katholischen Kirche St. Wolodymyr. (dpa)
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Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm, hält nichts davon, Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine die gleichen Sozialleistungen zukommen zu lassen wie Hartz-IV-Empfängern. Nach geltender Rechtslage stehe den Menschen, die nach der sogenannten Massenzustrom-Richtline vorübergehend Schutz in Deutschland erhalten, eine Versorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu, sagte der CDU-Politiker der Deutschen Presse-Agentur. „Davon sollte jetzt, wo die Richtlinie zum ersten Mal Anwendung findet, nicht einfach so abgewichen werden.“
Die aktuelle Versorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ermögliche es den Menschen, die vor dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine geflüchtet seien, „erst einmal durchzuatmen“. Wer arbeiten wolle, könne dies nach der Registrierung ohnehin sofort tun. Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine, die länger blieben und nicht arbeiten könnten, hätten später ohnehin Anspruch auf Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB).
Sollte sich die Ampel-Koalition dennoch dafür entscheiden, per Gesetzesänderung Ukraine-Flüchtlingen Leistungen nach SGB II zu gewähren, so müsse zumindest sichergestellt sein, dass dies auf den Kreis derjenigen beschränkt bleibe, die unter die EU-Richtlinie für den sogenannten Massenzustrom fallen, sagte Throm. Die aktuelle Ausnahmesituation dürfe nicht „für die Verwirklichung lang gehegter links-grüner Träume missbraucht werden, die unübersehbare Folgen hätten“, fügte er hinzu. Schließlich seien die Asylbewerberzahlen in Deutschland im europäischen Vergleich schon jetzt hoch. Eine weitere Anhebung des Versorgungsniveaus in Deutschland würde zu einer noch ungleichmäßigeren Verteilung führen.

dpa