25.01.2018, Bosbach-Kommission in Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen: Wolfgang Bosbach (2.v.r., CDU) sitzt in der Staatskanzlei neben Armin Laschet (CDU), dem Ministerpräsidenten von Nordrhein-Westfalen. (dpa)
Folgen

Die sogenannte „Bosbach-Kommission“ empfiehlt in ihrem Abschlussbericht Unterbringungsmöglichkeiten für junge Intensivtäter („Systemsprenger“) und eine fragwürdige Beobachtung auch von unter 14-Jährigen bei sogenanntem Salafismusverdacht durch den Verfassungsschutz.

Zudem sollten Öffentlichkeitsfahndungen schneller ablaufen, fordert der Bericht. Das geht aus dem neuen rund 150-seitigen Papier hervor.
Den Abschlussbericht der Regierungskommission „Mehr Sicherheit für Nordrhein-Westfalen“ - so der offizielle Name des Gremiums - will der CDU-Innenpolitiker Wolfgang Bosbach mit Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) am Donnerstag offiziell vorstellen.
Die Kommission setzt sich für mehr Observationskräfte (zum Beispiel gegen Einbrecher und Organisierte Kriminalität) ein. Eine Öffentlichkeitsfahndung - bislang quasi nur als letztes Mittel erlaubt - soll schneller möglich sein.
DNA-Spuren werden laut Kommission in externen Laboren teilweise erst nach Monaten ausgewertet. Auch das sollte beschleunigt werden, so die Experten.
Keine Waffen für Reichsbürger
Der Verfassungsschutz sollte aus Sicht des Gremiums auch Messenger-Dienste überwachen dürfen. Innerhalb des Staatsschutzes und Verfassungsschutzes empfiehlt die Kommission „Red Teams“, die wie Gegner auftreten - um Sicherheitslücken zu finden. Reichsbürger sollten grundsätzlich keine Waffen besitzen dürfen.
Aus Sicht der „Bosbach-Kommission“ droht auch Gefahr in den kommenden Jahren von Syrien-Rückkehrern, Einzeltätern und Salafisten. Letztere rekrutieren laut den Experten häufiger Kinder und Jugendliche. Auch unter den Syrien-Rückkehrern seien viele Kinder, die dort „indoktriniert“ worden seien. Aktuell sei es den Ermittlungsbehörden nicht erlaubt, deren Namen zu speichern - selbst wenn sie im Ausland für die Terrororganisation Daesh Menschen getötet hätten. Künftig solle der Verfassungsschutz sie zur „Gefahrenabwehr“ beobachten dürfen.
Alle Polizeidienststellen sollten Cyber-Experten erhalten. Die Bürger sollen in IT-Sicherheit fit gemacht werden. Ein „IT-Sicherheitsgesetz NRW“ könnte einen Rahmen auch für staatliche Stellen bilden.
Auch wenn die Zahlen sinken, sei es immer noch ein „Massendelikt“. Die Kommission spricht sich für eine zentrale Datenbank nicht nur für Finger- sondern auch Ohren- oder Schuhabdrücke aus.

Engmaschige Betreuung für „Systemsprenger“
„Systemsprenger“ nennt das Papier „hochgradig desintegrierte jugendliche Intensivtäter“, die nicht zugänglich sind. Für sie seien Wohngruppen mit klarer Tagesstruktur und engmaschiger Betreuung einzurichten.
Gegen vermeintliche Clankriminalität hatten die Experten einen Zwischenbericht gewidmet. Er empfahl unter anderem konsequente Abschiebungen und Vermögensabschöpfung.

Auch hier legte die Kommission einen Zwischenbericht vor, der auf den Fall Lügde reagierte. Empfohlen wurden bessere Frühwarnsysteme, Fallkonferenzen und eine bessere digitale Ausstattung der Ermittler.
Die 16-köpfige „Bosbach-Kommission“ unter Leitung des ehemaligen CDU-Bundestagsabgeordneten war von Ministerpräsident Laschet eingesetzt worden und 2018 erstmals zusammengetreten. Sie hatte bereits Zwischenberichte zu Clan-Kriminalität und Kindesmissbrauch vorgelegt. Zu den Mitgliedern gehören Experten aus Polizei, Justiz, Politik und Wissenschaft.

dpa