Alexander Dobrindt (CSU), ehemaliger Bundesverkehrsminister, kommt zur Sitzung des Maut-Untersuchungsausschuss des Bundestags. (dpa)
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Der frühere Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) hat Vorwürfe über eine Mitverantwortung am Scheitern der Pkw-Maut zurückgewiesen. Dobrindt verwies in der Nacht zum Freitag als Zeuge im Untersuchungsausschuss des Bundestags auf einen Ende 2016 mit der EU-Kommission erzielten Kompromiss zum deutschen Pkw-Maut-Modell. Die Kommission habe „quasi einen Stempel“ für die Europarechtskonformität gegeben, sagte Dobrindt. Die Maut habe damit umgesetzt werden können. Die Opposition dagegen sieht eine Mitverantwortung Dobrindts am Scheitern der Pkw-Maut.

Mit Blick auf seinen Amtsnachfolger Andreas Scheuer (CSU) sagte Dobrindt, in seiner Zeit als Bundesminister habe er politische Verantwortung getragen. Jeder Minister sei für seine Entscheidung selbst verantwortlich. Die Rolle Scheuers steht im Zentrum bei der Aufarbeitung der gescheiterten Maut, die Opposition wirft ihm schwere Fehler zu Lasten der Steuerzahler vor.

Dobrindt sagte, das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), das die Maut „vom Tisch gewischt“ habe, habe ihn sehr überrascht. Der EuGH hatte die deutsche Pkw-Maut im Sommer 2019 für europarechtswidrig erklärt – sie sei diskriminierend für Autobesitzer aus anderen EU-Ländern.

Das EuGH-Urteil bezog sich auf das Modell, für das Dobrindt als Verkehrsminister Ende 2016 grünes Licht der EU-Kommission erhalten hatte. Die Pkw-Maut war auf Drängen der CSU in den schwarz-roten Koalitionsvertrag von 2013 gekommen. Dobrindt war von 2013 bis 2017 Verkehrsminister und ist seitdem CSU-Landesgruppenchef.

Die Obleute von FDP, Grünen und Linke im Ausschuss hatten zuvor erklärt, unter Dobrindts Führung seien die Maut-Gesetze durch den Bundestag und Bundesrat gebracht worden. Entgegen vielstimmiger Rechtsmeinungen seien die Maut-Gesetze als rechtskonform deklariert worden. Grünen-Obmann Oliver Krischer sagte, Dobrindt habe die Pkw-Maut eingefädelt und grundlegende Weichen gestellt, die nachher zum „juristischen Totalschaden“ vor dem Europäischen Gerichtshof geführt hätten.

dpa