Per Bundesratsinitiative will Bayern die Sympathiewerbung für terroristische Vereinigungen unter Strafe stellen / Photo: DPA (dpa)
Folgen

Per Bundesratsinitiative will Bayern die Sympathiewerbung für terroristische Vereinigungen unter Strafe stellen. Das Kabinett beschloss am Dienstag in München den entsprechenden Antrag. Justizminister Georg Eisenreich (CSU) hatte dafür bereits in der vergangenen Woche bei der Justizministerkonferenz von Bund und Ländern geworben.

Hintergrund des Antrags sind einzelne Vorfälle bei pro-palästinensischen Demonstrationen, bei denen der bewaffnete Kampf der Hamas gefeiert worden sein soll, wie die Staatskanzlei in München behauptet. Das geltende Strafrecht werde dem „besonderen Unrecht“ dieser Handlungen nicht vollauf gerecht. Wer den „Terror“ bejubele, verhöhne das Leiden der Opfer „auf unerträgliche Weise“.

Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) betonte, die Strafbarkeitslücke in Paragraf 129 a des Strafgesetzbuchs müsse geschlossen werden. Im Gesetz müsse klar verankert sein: „Propaganda für Terroristen wird in Deutschland nicht geduldet.“ Sympathiewerbung sei der erste Schritt zur Unterstützer- oder sogar Mitgliederwerbung.

Bis zum Jahr 2002 war die Werbung für terroristische Vereinigungen ohne Einschränkungen strafbar. Nach Angaben der Staatsregierung hatte die damalige rot-grüne Bundesregierung das Gesetz entschärft und gegen den Widerstand Bayerns auf das gezielte „Werben um Mitglieder und Unterstützer“ beschränkt. In der Folge habe sich der Freistaat wiederholt für ein erneutes Verbot eingesetzt, welches nun mit dem Gesetzentwurf für den Bundesrat „so schnell wie möglich wieder unter Strafe“ gestellt werden solle.

TRT Deutsch und Agenturen