Symbolbild. (dpa)
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Die ehemalige AfD-Bundesabgeordnete Birgit Malsack-Winkemann ist zurück in ihrem früheren Beruf als Richterin am Berliner Landgericht. Sie war von 2017 bis 2021 Abgeordnete für die AfD. Seit vergangenen Montag ist sie wieder in der Zivilkammer 19A tätig, die für Baurecht zuständig ist, wie die Justizverwaltung in Berlin bestätigte. Malsack-Winkemann nutzte ihren Rückkehranspruch, der ihr nach dem Abgeordnetengesetz zustehe, um nach dem Ende ihrer Abgeordnetentätigkeit nun wieder ein Richteramt auszuüben.

AfD darf als „rechtsextremistischer Verdachtsfall“ eingestuft werden

Vor zwei Wochen hatte das Verwaltungsgericht Köln entschieden, dass die AfD vom Bundesverfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft werden darf.

Malsack-Winkemann ist aktuell Mitglied der AfD-Tempelhof-Schöneberg. Im März 2017, bei der Kandidatenaufstellung für die Bundestagswahl, hatte sie mit der Forderung nach geschlossenen Grenzen für sich geworben und angekündigt, „für unser Land kämpfen“ zu wollen.

Wiedereinsetzung habe sich nicht verhindern lassen

Für ein hartes Vorgehen sieht die Verwaltung von Justizsenatorin Lena Kreck (Linke) im Fall von Malsack-Winkemann jedoch wenig Spielraum. Dem „Tagesspiegel“ sagte eine Sprecherin, der Fall sei ausgiebig geprüft worden, doch die Wiedereinsetzung Malsack-Winkemanns habe sich aber unter den gegebenen Bedingungen nicht verhindern lassen. „Die rechtlichen Mittel sind in Berlin sehr begrenzt“, so die Sprecherin.

Die Justizverwaltung will nun eine Änderung der rechtlichen Möglichkeiten anstoßen. Aus dem parlamentarischen Raum signalisierten am Freitagmorgen mehrere Abgeordnete ihre Unterstützung für derartige Pläne. Sebastian Schlüsselburg, rechtspolitischer Sprecher der Linksfraktion, sprach sich dafür aus, die im Fall Maier angewandte Richterklage auch in Berlin möglich zu machen. „Der Bundestag und alle Landtage bis auf Berlin, Bayern und dem Saarland haben diese Möglichkeit“, wird Schlüsselburg im „Tagesspiegel“ zitiert.

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Tom Schreiber, bezeichnete die Wiederanstellung Malsack-Winkemanns am Landgericht als „absolut inakzeptabel“. Mehr zum Thema: Köln: Verfassungsschutz darf AfD als „Verdachtsfall“ einstufen

TRT Deutsch