Der katalanische Separatistenführer Oriol Junqueras am 3. März 2020 in Manresa.  (AFP)
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Der in Spanien verurteilte katalanische Separatistenführer Oriol Junqueras hat im Streit um sein Mandat im Europaparlament eine juristische Niederlage eingesteckt. Das EU-Gericht in Luxemburg wies seine Klage am Dienstag ab. Junqueras wollte eine Aussage des EU-Parlamentspräsidenten für nichtig erklären lassen. Die EU-Richter hielten die Klage für unzulässig. (Rechtssache T-24/20)
Junqueras war nach dem katalanischen Unabhängigkeitsreferendum 2017 wegen Rebellion zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Im Mai 2019 errang er einen Sitz im Europaparlament, den er aber wegen der spanischen Rechtslage nicht antreten konnte. Am 13. Januar 2020 stellte der Parlamentspräsident fest, dass sein Sitz vakant sei.
Diese Feststellung wollte Junqueras für nichtig erklären lassen. Zudem ging es um die Folgen eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom Dezember 2019. Der EuGH hatte erklärt, Junqueras sei von den spanischen Behörden zu Unrecht an der Aufnahme seines Europa-Mandats gehindert worden. Eine Mitstreiterin beantragte daraufhin, dass das Europaparlament die Immunität des Gewählten durchsetzen möge. Da dies nicht passierte, wollte Junqueras auch diese von ihm so empfundene Zurückweisung des Anliegens für nichtig erklären lassen.
Das EU-Gericht vertrat jedoch die Auffassung, eine solche Zurückweisung habe es nicht gegeben. Die Feststellung des Präsidenten zur Vakanz des Sitzes wiederum sei nicht mehr als eine Information zu Tatsachen gewesen.

dpa