Die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eröffnet, weil es nicht genug gegen Hassrede getan haben soll. Es gehe um die öffentliche Leugnung oder gröbliche Verharmlosung internationaler Verbrechen, erklärte die Kommission am Donnerstag in Brüssel. Eine EU-Rahmenrichtlinie bestimmt, dass solche Taten unter Strafe gestellt werden müssen - das habe Deutschland versäumt. Gegen Luxemburg und Ungarn wurden Verfahren mit ähnlichen Vorwürfen eröffnet.
Die drei Länder haben jetzt zwei Monate Zeit, um die notwendigen Maßnahmen zu treffen. Sonst kann die Kommission das Verfahren verschärfen. Bei Vertragsverletzungsverfahren geht es um Verletzungen des EU-Rechts. Meistens werden sie von der EU-Kommission angestrengt. Sie kommen immer wieder vor, können am Ende vor dem Europäischen Gerichtshof landen und auch zu Bußgeldern führen - meist wird der Streit aber vorher beigelegt.
3 Dez. 2021

EU-Verfahren gegen Deutschland: Nicht genug gegen Hassrede getan
Deutschland soll zu wenig gegen Hassreden getan haben. Deswegen leitet die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren ein. Laut EU-Rahmenrichtlinie hätten die Leugnung oder Verharmlosung internationaler Verbrechen bestraft werden müssen.
epd
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