Das Parlament der bosnischen Serben-Republik hat die Schaffung eigener Justizorgane eingeleitet. Mit den Stimmen der Regierungsparteien beschlossen die Abgeordneten am Donnerstag ein Gesetz, das die Gründung eines eigenen Obersten Justiz- und Staatsanwaltschaftsrates vorsieht. Damit sollen die Justizorgane der Serbenrepublik aus den entsprechenden Institutionen des bosnischen Staates herausgelöst werden. Ein Sprecher des EU-Außenbeauftragten Josep Borrell sprach von einem „inakzeptablen Verstoß gegen die Verfassungs- und Rechtsordnung“ des Landes. Die Situation solle beim nächsten Treffen der EU-Außenminister thematisiert werden.
Der Schritt gehört zur Politik des bestimmenden Politikers der Serbischen Republik, Milorad Dodik, die darauf abzielt, den serbischen Landesteil von Bosnien-Herzegowina abzutrennen. Dodik strebt auch danach, Armee, Polizei, Geheimdienst und Steuerverwaltung aus den gesamtstaatlichen Institutionen abzuspalten.
Widerspruch zum Dayton-Friedensvertrag
Die Politik steht im Widerspruch zum Friedensvertrag von Dayton (1995), der den mehr als dreijährigen blutigen Krieg in Bosnien beendete. Der Vertrag stellte den Staat Bosnien-Herzegowina wieder her. Die beiden Landesteile, die kroatisch-bosnische Föderation und die Serbenrepublik, genießen gewisse Autonomierechte.
Der Hohe Repräsentant der Internationalen Gemeinschaft in Bosnien, der Deutsche Christian Schmidt, hatte bereits im Vorfeld der Parlamentsentscheidung festgestellt, dass die Schaffung eines eigenen Justiz- und Staatsanwaltschaftsrates gegen geltendes Recht verstößt. In Sarajevo wird es für wahrscheinlich gehalten, dass Schmidt - in Absprache mit den Botschaftern der für die Friedensordnung in Bosnien mitverantwortlichen Staaten - das vom Serben-Parlament beschlossene Gesetz aufheben wird.
11 Feb. 2022

BiH: Bosnische Serben-Republik will eigene Justizorgane schaffen
Die bosnische Serben-Republik will eigene Justizorgane schaffen und sich so von der gesamtstaatlichen Justiz lösen. Ein Sprecher des EU-Außenbeauftragten sprach von einem „inakzeptablen Verstoß gegen die Verfassungs- und Rechtsordnung“ des Landes.
dpa
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