Polizei (Themenbild) (dpa)
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Wegen der Weitergabe interner Daten an einen einschlägig bekannten Betrüger ist eine Polizeibeamtin am Montag in Hamburg zu einer eineinhalbjährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht der Hansestadt sprach sie nach Angaben eines Pressesprechers der Bestechlichkeit in insgesamt neun Fällen schuldig. Die Polizistin hatte laut Anklageschrift gegen Zahlung relativ kleiner Geldbeträge Informationen an einen 65-Jährigen übermittelt. Auch dieser war angeklagt und wurde verurteilt.
Bei dem Beschuldigten handelte es sich um einen unter dem Namen „Milliarden-Mike“ bekannt gewordenen und mehrfach verurteilten notorischen Betrüger. In seinem Fall bildete das Gericht eine Gesamtfreiheitsstrafe unter Berücksichtigung einer bereits 2019 verhängten mehrjährigen Haftstrafe wegen gewerbsmäßigen Betrugs, die der Mann aktuell verbüßt. Diese verlängert sich dadurch um neun Monate.
In dem Prozess ging es um zehn Vorfälle aus den Jahren 2018 und 2019. Die Beamtin nahm dabei laut Anklageschrift selbst Kontakt zu dem 65-Jährigen auf, weil sie finanzielle Probleme hatte. Ihr Mitangeklagter versprach ihr 200 Euro für alle Auskünfte über sich selbst sowie 100 Euro für Informationen aus den internen polizeilichen Systemen, die er im Auftrag von Bekannten abfragte.
Letztlich zahlte der Beschuldigte der Beamtin nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft allerdings deutlich geringere Summen als ursprünglich vereinbart. Demnach flossen aber dennoch mindestens 500 Euro an die Angeklagte. Der Prozess begann erst am Montag und wurde bereits während des ersten Verhandlungstages abgeschlossen.

AFP