Ein Papier, das auf die 2G-Regel hinweist, am Eingang zu einem Geschäftslokal. (dpa)
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Wegen der steigenden Infektionszahlen weitet das Bundesland Berlin seine 2G-Vorschriften aus. Ab kommendem Montag sollen nur noch Geimpfte und Getestete Zutritt zu einer ganzen Reihe von Einrichtungen und Freizeitangeboten bekommen - etwa zu Restaurants und Kneipen, Kinos, Theatern, Museen, Sportanlagen, Friseursalons und Bordellen. Dies beschloss der Senat am Mittwochabend. Bei Veranstaltungen mit mehr als 2000 Teilnehmenden soll die 2G-Regel auch im Freien gelten. Für „patientennahes Personal“ in Krankenhäusern gilt eine 3G-Regel - wer nicht genesen oder geimpft ist, muss dort täglich einen negativen Test vorweisen. Gewerbliche und öffentliche Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind dem Senatsbeschluss zufolge angehalten, dass „höchstens 50 Prozent der eingerichteten Büroarbeitsplätze in einer Arbeitsstätte zeitgleich genutzt werden“. Für Menschen unter 18 Jahren gilt die 2G-Pflicht nicht, diese können auch negativ getestet sein. Das gilt auch für Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Die Maßnahmen sollen zunächst bis 28. November gelten.

AFP