Demonstrationsverbot für „Pro Chemnitz“ (dpa)
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Nach dem Demonstrationsverbot des sächsischen Oberverwaltungsgerichts hat die Polizei am Freitagabend Gruppen von Protestierenden der rechtsextremen Vereinigung „Pro Chemnitz“ an mehreren Orten in der Innenstadt aufgelöst. Die Einsatzkräfte stellten am Abend mehrere untersagte Ansammlungen fest, wie die Polizei mitteilte. An verschiedenen Orten im Stadtzentrum hatten sich demnach im Laufe des Abends jeweils bis zu 120 Menschen versammelt. Eine Gesamtteilnehmerzahl ließ sich laut Polizei wegen der unübersichtlichen Lage nicht beziffern. Aus einer Gruppe heraus habe ein 53-Jähriger einen Polizist mit einer Fahnenstange attackiert und leicht verletzt. Der Mann erhielt eine Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung. Die Beamten zählten am Abend insgesamt neun Straftaten - unter anderem wegen Beleidigung und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen - sowie 46 Ordnungswidrigkeiten. Zwei Hundertschaften seien in der Innenstadt im Einsatz gewesen. Zuvor hatte die geplante Demonstration mehrere Gerichtsinstanzen beschäftigt. Die Stadt sei nicht verpflichtet, „Pro Chemnitz“ eine Ausnahmegenehmigung vom derzeit in der Corona-Krise geltenden Verbot von Versammlungen zu erteilen, entschied das Oberverwaltungsgericht am Freitag (Az. 3 B 151/20). Es hob damit eine vorherige Entscheidung des Chemnitzer Verwaltungsgerichts auf, wonach „Pro Chemnitz“ mit maximal 15 Teilnehmern hätte protestieren dürfen.

Antragsmotto: „Wir wollen raus! Staatliche Willkür beenden!“

„Pro Chemnitz“ hatte die Genehmigung einer Versammlung zuvor unter dem Motto „Wir wollen raus! Staatliche Willkür beenden!“ beantragt und dafür 500 Teilnehmer angemeldet. Die Stadt Chemnitz hatte dies abgelehnt. Vor dem Verwaltungsgericht hatte die Vereinigung noch einen Teilerfolg errungen. Unter strengen Auflagen - höchstens 15 Teilnehmer, räumlich getrennt, nur eine Stunde lang - müsse die Genehmigung erteilt werden, so das Gericht. Sowohl „Pro Chemnitz“ als auch die Stadt hatten dagegen Beschwerde beim OVG in Bautzen eingelegt. Die Oberverwaltungsrichter entschieden, dass die Versammlung auch mit einer sehr geringen Teilnehmerzahl infektionsschutzrechtlich nicht vertretbar sei. Sie verwiesen dabei vor allem auf den vorigen Montag, als zu einer ersten „Pro-Chemnitz“-Demo zwar ebenfalls nur 15 Teilnehmer erlaubt worden waren, aber mehrere Hundert Menschen sich im Umfeld aufhielten. Diese hätten sich zudem uneinsichtig gezeigt, als die Polizei Platzverweise erteilte. Der Beschluss des OVG ist unanfechtbar.

dpa