Rassismus: „Ugah Ugah“-Kommentar vom Juristen löst Shitstorm aus (Symbolbild) (dpa)
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Ein Kommentar des Verfassungsrechtlers Rüdiger Zuck hat für Entsetzen gesorgt. In einer Fachzeitschrift habe der 88-jährige Jurist „rassistische Aussagen“ benutzt, lautet der Vorwurf. Nach heftiger Kritik hat sich der Beck-Verlag entschuldigt.

Wegen Rassismus-Vorwürfen steht der renommierte Verfassungsrechtler Rüdiger Zuck in der Kritik. Zuck hatte in einer Fachzeitschrift eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kritisiert. Sein Kommentar war unter dem Titel „Ist Ugah, Ugah eine rassistische Beleidigung?“ vom Beck-Verlag veröffentlicht worden. Nun hagelt es Kritik gegen den Verfassungsrechtler und Verlag.

In der „Neuen Zeitschrift für Arbeitsrecht“ (NZA) habe der Beck-Verlag dem Verfassungsrechtler „Raum für Rassismus und Diskriminierung“ geboten, kritisierte der Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften am Sonntag in einer Pressemitteilung.

„Ugah Ugah“ keine rassistische Beleidigung?

Der Text enthalte „rassistische Aussagen“, empörten sich zahlreiche Juristen auf Twitter. Einfach „unfassbar“ und ein „neuer Höhepunkt in der an Höhepunkten reichen Ignoranz deutscher Rechtswissenschaft“, lautete die Kritik unter anderem.


Zuck hatte in dem NZA-Beitrag behauptet, die Äußerung „Ugah Ugah“ gegenüber einem Schwarzen sei nicht rassistisch. Damit würden Affenlaute imitiert. Der Jurist beschrieb zur Veranschaulichung eine Szene: „Wenn der mit einer weißen Frau verheiratete Farbige beim Frühstück für seinen Obstsalat nach weiteren Bananen ruft, und die Ehefrau darauf ‚Ugah Ugah‘ sagt, dann ist das eben in diesem Zusammenhang nicht mehr als harmloser Spott.“

Der Deutsche Anwaltverein distanzierte sich am Donnerstag von den „rassistischen Aussagen“ im Zuck-Kommentar. Solche „Argumente“ hätten in der Rechtswissenschaft keinen Platz. Als Reaktion auf den Shitstorm im Netz entschuldigte sich der Beck-Verlag. Die Redaktion distanzierte sich ausdrücklich von dem rassistischen Inhalt des Textes. Der Kommentar des 88-Jährigen sei mit den redaktionellen Grundsätzen der NZA nicht vereinbar. So hätte der Beitrag nicht erscheinen dürfen, hieß es. Auch ein NZA-Verantwortlicher räumte gegenüber der Fachzeitschrift „Legal Tribune Online“(lto) Fehler ein. Unpassende Sätze seien übersehen worden.

Ein Kartellrechtler forderte zudem die Umbenennung eines Standardwerks von C.H. Beck, wie lto berichtete. Der Grund: Der Münchner Verlag hält trotz zunehmender Kritik seit Jahrzehnten an dem Namen „Palandt“ für sein Standardwerk im Zivilrecht fest. Der Name geht zurück auf Otto Palandt, den Präsidenten des Reichsjustizprüfungsamtes – der ein überzeugter Nationalsozialist war. Auch ein führender Kommentar zum Grundgesetz trage weiterhin den Namen „Maunz/Dürig“, benannt nach Theodor Maunz, einem NS-Juristen.

TRT Deutsch