Themenbild: Berittene Polizei in Chemnitz, Sachsen.  (dpa)
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Ein Beamter der sächsischen Polizei ist trotz wiederholtem Beisammensein mit einer rechten Gruppe auf Fotos Anfang März ermahnt worden, wirkliche Konsequenzen ließen jedoch auf sich warten.

Bei dem ersten Nachweis mussten sich zwei Bereitschaftspolizisten im Juli vergangenen Jahres bei ihren Vorgesetzten für die Ablichtung rechtfertigen. Sie posierten vor einer Kneipe in Leipzig mit mehreren Personen der rechten Kampfsport- und Hooliganszene, wie die „taz“ am Dienstag berichtete. Bei den Personen handele es sich angeblich um Mitglieder der Sportkampfschule „Imperium Fight Team“.

In das Bild gliederte sich auch ein Rechtsreferendar ein, der nach „taz“-Angaben auf sein gerichtliches Urteil „wegen seiner Beteiligung am Neonaziangriff auf den Leipziger Stadtteil Connewitz im Jahr 2016 wartet“.

Auf Anfrage im Landtag sagte der sächsische Innenminister Roland Wöller, dass dieses Foto lediglich „im Rahmen des privaten Besuchs eines Musikfestivals“ geschossen worden sei. Deshalb seien die Beamten auf ihre „beamtenrechtlichen Pflichten“ belehrt, so Wöller. Auch erfolgte ein schriftlicher Hinweis. Die „taz“ wiederum zweifelt offen an, dass es sich um ein „spontanes Treffen“ handelte.

Offensichtlich von der vermeintlichen Warnung unbeeindruckt, posierte schließlich einer der Polizisten auf einem Instagram-Bild mit eben den gleichen Personen aus der rechten Szene wie schon 2019 – diesmal Anfang März 2020.

Inzwischen reagierte die Bereitschaftspolizei des Bundeslandes und erteilte dem Polizisten eine „aktenkundige Pflichtenmahnung“, was jedoch als mildeste Form der Sanktion gilt. Bei nochmaligem Verstoß drohe ein Disziplinarverfahren, so die Polizeisprecherin.

Bei einem ähnlichen Fall im Jahr 2015, wo ein Polizist aus Leipzig Kontakt zu einer Neonazi-Größe unterhielt, wurde ein Disziplinarverfahren inzwischen wieder aufgehoben. Der Beamte ist als Ausbilder der örtlichen Polizeischule tätig.

TRT Deutsch