Symbolbild: Richterhammer (AA)
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Das Oberlandesgericht Stuttgart hat am Mittwoch ein Mitglied der Terrorgruppe PKK zu einer Haftstrafe von 14 Monaten auf Bewährung verurteilt. Das Gericht befand den 37-Jährigen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland in 22 Fällen schuldig.

Strafmildernd bewertete das Gericht, dass der Angeklagte in dem Prozess umfassend aussagte, dabei andere PKK-Anhänger belastete und dadurch „Aufklärungshilfe von Gewicht“ geleistet habe. Das umfassende und vorbehaltlose Geständnis habe zudem zu einer erheblichen Verkürzung der Beweisaufnahme geführt.

Dem Urteil zufolge war der türkische Staatsangehörige von Oktober 2016 bis Februar 2018 im Raum Bruchsal für die PKK aktiv. Er habe Veranstaltungen organisiert, Eintrittskarten und Bustickets für Fahrten zu Kundgebungen und Demonstrationen verkauft und einen Demonstrationszug der Jugendorganisation der PKK mit Ziel in Straßburg organisiert.

Außerdem habe er Spendengelder eingesammelt, um Terrorangriffe der PKK in der Türkei zu finanzieren.

Die PKK wird in der Türkei, in Europa und den USA als Terrororganisation gelistet. In der Türkei wird sie für den Tod von mehr als 40.000 Menschen verantwortlich gemacht, darunter Frauen und Kinder. In Europa versuchen Mitglieder und Sympathisanten der Terrorgruppe, mithilfe eines Netzwerks die Organisation zu finanzieren und junge Menschen anzuwerben.

Im Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2020 wird die PKK als die „mitgliederstärkste und schlagkräftigste ausländerextremistische Organisation in Deutschland“ gelistet.

TRT Deutsch und Agenturen