München: Neuer Prozess gegen Neonazi wegen „Hängt die Grünen“-Plakaten / Photo: DPA (dpa)
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Wegen vor der Bundestagswahl 2021 aufgehängter Plakate mit der Aufschrift „Hängt die Grünen“ droht dem Neonazi Karl-Heinz S. nun doch noch eine Strafe. Das Bayerische Oberste Landesgericht hob am Donnerstag einen Freispruch für S. auf und ordnete eine neue Verhandlung vor einer anderen Kammer des Landgerichts an. S. war zuvor erfolgreich gegen eine Verurteilung zu sechs Monaten Gefängnis durch das Münchner Amtsgericht vorgegangen.

Im Ursprungsurteil hatte das Amtsgericht entschieden, dass S. als damaliger Stützpunktleiter der rechtsradikalen Kleinstpartei Der III. Weg zwei entsprechende Plakate aufgehängt hatte und deshalb wegen Volksverhetzung und öffentlicher Aufforderung zu Straftaten sowie der Billigung von Straftaten zu verurteilen sei. Das Münchner Landgericht sah dagegen nicht die Möglichkeit, einen Tatnachweis gegen S. zu führen.

Gegen den Freispruch ging die Staatsanwaltschaft erfolgreich in Revision. Nach Auffassung der obersten bayerischen Richter hatte sich das Landgericht nicht ausreichend mit der Möglichkeit auseinandergesetzt, dass eine mögliche Strafbarkeit des Angeklagten auch durch seine Einbindung in die Organisation der Plakatierungsaktion als Mitverantwortlicher der Partei Der III. Weg in Betracht zu ziehen sein könnte.

Der ehemalige Chef der Partei wurde bereits rechtskräftig wegen der Plakate zu einer Geldstrafe von 8400 Euro verurteilt.

dpa