Gutachter der Krankenkassen führen im vergangenen Jahr 75 Todesfälle auf Behandlungsfehler von medizinischem Personal zurück. Das sind neun weniger als im Vorjahr, wie der Medizinische Dienst bei der Veröffentlichung seiner Jahresstatistik 2023 in Berlin mitteilte. Er fungiert als Begutachtungsdienst für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherungen.
Insgesamt erlitten Patienten wegen eines Behandlungsfehlers demnach in 2679 Fällen einen Schaden. Damit stellen die nachgewiesenen Behandlungsfehler nur einen Bruchteil aller Behandlungen in Deutschland dar. Für Patienten sind die Fehltritte des medizinischen Personals dennoch oft folgenschwer - in knapp 30 Prozent der Fälle erleiden die Patienten einen dauerhaften Schaden. Bei rund 150 Fehlern handelte es sich laut dem Dienst um „Never Events“, also Versehen, die laut Gutachtern niemals passieren dürften. Dazu zählen die Verwechslung von Patienten, Körperteilen oder Medikamenten. Auch Gegenstände, die Ärzte nach Operationen unbeabsichtigt im Körper zurückgelassen hatten, registrierten die Gutachter.
„Um solche Ereignisse zu verhindern, brauchen wir eine Meldepflicht“, fordert der Vorstandschef des Medizinischen Dienstes Bund, Stefan Gronemeyer. Da es diese in den Krankenhäusern aktuell nicht gibt, erfasst die Statistik nur Fälle, die auf die Initiative der Patienten zurückgehen.
Auch die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisierte den Umgang mit Fehlern in der Medizin scharf. „Patientinnen und Patienten werden hierzulande im Stich gelassen. Denn eine Fehlerkultur in Praxen und Pflegeheimen ist nicht existent“, äußerte der Vorstand der Stiftung, Eugen Brysch.