07.03.2019, Niedersachsen, Hannover: Eine Frau dreht am Thermostat einer Heizung. (Archivbild) / Photo: DPA (dpa)
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Vor dem geplanten Bundestagsbeschluss zum Gebäudeenergiegesetz am kommenden Freitag beklagt die CDU/CSU-Fraktion, die Bundesregierung verletzte das Fragerecht der Abgeordneten. Anlass ist eine parlamentarische Anfrage der Unionsfraktion zu offenen Punkten in diesem sogenannten Heizungsgesetz, die nur unvollständig beantwortet worden sei.

In einem Protestbrief an Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Kanzleramtschef Wolfgang Schmidt (SPD) heißt es, das Wirtschaftsministerium habe in seiner Antwort „zu zentralen Punkten gegenüber dem Parlament die Auskunft verweigert“. Darüber berichtete die „Süddeutsche Zeitung“ (Samstag). Das Schreiben des Ersten Parlamentarischen Geschäftsführers Thorsten Frei (CDU) liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. In einem zweiten Schreiben bat Frei die Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) um Unterstützung in dieser Sache.

Frei schrieb an Habeck und Schmidt, nötig sei „Klarheit über die beabsichtigten Regelungen und deren Auswirkungen für die Bürgerinnen und Bürger sowie die betroffenen Unternehmen“. Er erinnerte daran, dass das Bundesverfassungsgericht der Koalition untersagt habe, den Gesetzentwurf vor der Sommerpause zu verabschieden. Die Richter sahen in einem Eilverfahren Beratungsrechte der Abgeordneten bedroht. Die Koalition hatte zuvor den ursprünglichen Gesetzentwurf erheblich überarbeitet.

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) sagte der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Samstag): „Das Heizungsgesetz ist jetzt praxistauglich. Wir haben es grundlegend verändert, indem es mit der kommunalen Wärmeplanung verzahnt wird.“ Es sei „außerdem technologieoffen, denn nicht jedes Gebäude ist für eine Wärmepumpe geeignet“. Es sei nun „kein Gesetz mehr, vor dem die Menschen Angst haben müssten, weil der Staat in ihren Heizungskeller steigt“.

Im Juli 2022 hatte die Ampel­koalition beschlossen, dass die Gesetzes­änderung schon im Januar 2024 in Kraft treten soll. Als Hintergrund der Entscheidung wurde der Ukraine-Krieg genannt, der vielerorts die Gaspreise steigen ließ. Nach wochenlangen Diskussionen wurde der Gesetzentwurf vom Bundeskabinett im April 2023 auf den Weg gebracht.

TRT Deutsch und Agenturen