Symbolbild: Gericht (dpa)
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Wegen Vorwürfen des sexuellen beziehungsweise schweren sexuellen Missbrauchs an Kinder-Fotomodels hat am Dienstag in Köln ein Prozess gegen einen Fotografen begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann in ihrer Anklage zudem den Besitz von Kinderpornografie vor. Der Angeklagte schwieg zunächst zu den Vorwürfen. Ein Verteidiger beklagte in einem Eröffnungsplädoyer voreingenommene Ermittlungen der Polizei in dem Fall.

Mit Müttern in „familienähnlichen Zusammenschlüssen“ gelebt
Konkret warf die Staatsanwaltschaft dem Fotografen vierfachen sexuellen Missbrauch und zwölffachen schweren sexuellen Missbrauch zum Nachteil von sechs Jungen unter 14 Jahren vor. Die mutmaßlichen Opfer seien alle als Kinder-Fotomodels für den Mann tätig gewesen. Während der Taten hätten sie zum Teil geschlafen und seien deshalb widerstandsunfähig gewesen.
Zwischen Frühjahr 1999 und Sommer 2017 oder 2018, so die Anklage, sollen die Missbrauchstaten unter anderem in Köln sowie auf Reisen ins Ausland - unter anderem in die Mittelmeerregion oder in die USA - stattgefunden haben. Mit einigen Müttern der mutmaßlichen Geschädigten soll der Mann in „familienähnlichen Zusammenschlüssen“ gelebt haben, so die Anklage. Seine Rolle habe er ausgenutzt.

Verteidiger wittert Intrige enttäuschter Verehrerinnen und Ex-Mitarbeiter
Bei einer Hausdurchsuchung im Juni 2021 sei zudem eine kinderpornografische Aufnahme auf einem Cloud-Speicher des Angeklagten sichergestellt worden, erklärte der Staatsanwalt.
Der Verteidiger des Mannes sagte in seinem Eröffnungsplädoyer, dass das Ermittlungsverfahren durch Aussagen von Müttern ehemaliger Kinder-Fotomodels, die mit ihrer Zuneigung beim Angeklagten „abgeblitzt“ seien, sowie ehemaligen, im Streit ausgeschiedenen Mitarbeitern, „manipuliert und korrumpiert“ worden sei. „Das Gericht wird in den nächsten Verhandlungstagen sehr viel Arbeit haben“, sagte er. Schon vor Prozessbeginn hatte die Verteidigung auf Nachfrage erklärt, sie sei „optimistisch“, dem Gericht „die wahren Tatsachen näher bringen zu können“.
Für den Prozess vor der 10. Großen Strafkammer wurden am Kölner Landgericht Termine bis Ende September festgelegt. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

dpa