In Göttingen sind am Wochenende etwa 70 Plakate der Terrororganisation PKK im öffentlichen Raum aufgeklebt worden. / Photo: DPA (dpa)
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Die Polizei in den Bundesländern rechnet mit der Teil-Legalisierung von Cannabis zum 1. April mit einem größeren Arbeitsaufwand für die Beamten - großflächige Kontrollen sind aber vorerst nicht geplant. Das ergab eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur. Die Polizei in Sachsen-Anhalt kündigte zum Beispiel an, verstärkt Autofahrer auf den Einfluss von Cannabis kontrollieren zu wollen. Damit soll laut dem Landesinnenministerium in Magdeburg die Gefahr von Unfällen im Straßenverkehr möglichst verringert werden. Bei wem der Cannabis-Wirkstoff THC nachgewiesen wird, der begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Schleswig-Holsteins Polizei hat zumindest zum Start keine verstärkten Verkehrskontrollen geplant. Sukzessive wolle sie diese aber in den nächsten Monaten ausbauen. Die sächsische Polizei will sich vorrangig auf Kriminalitätsschwerpunkte konzentrieren. Polizistinnen und Polizisten sollen demnach Dealer identifizieren, um speziell Kinder, Jugendliche und Heranwachsende zu schützen. Die Weitergabe von Cannabis bleibt weiterhin verboten.

Vorgehen der Polizei in NRW noch unklar

In Nordrhein-Westfalen war vor dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes noch unklar, wie Kontrollen dazu ablaufen sollen. Wie ein Sprecher des Landesinnenministeriums in Düsseldorf mitteilte, prüft die Polizei noch offene Fragestellungen. Auch in anderen Bundesländern liefen noch Gespräche etwa zum Vorgehen.

Die Thüringer Polizei erwartet für die erste Zeit nach der teilweisen Legalisierung ein erhöhtes Arbeitsaufkommen. Ähnlich äußerten sich die Polizei in anderen Ländern. Das sei die Phase, in der sich „konsumgeneigte Teile der Bevölkerung auf die durch viele Ausnahmeregelungen gekennzeichnete Rechtslage einstellen müssen“, sagte ein Sprecher in Erfurt. Insgesamt könne davon ausgegangen werden, dass mehr Sach- und Personalkosten entstünden.

In Hamburg will die Polizei zunächst auf Information und Kommunikation mit den Menschen setzen. Man werde bei Kontrollen mit dem gewohnten Augenmaß vorgehen. Ein Sprecher betonte jedoch, dass Verstöße konsequent verfolgt würden. In den vergangenen Tagen wurden viele Beamtinnen und Beamten intensiv zu dem Thema geschult.

Bundesrat lässt neues Cannabisgesetz passieren

Der Bundesrat hatte am 22. März das neue Cannabisgesetz der Ampel-Koalition passieren lassen. Das nach jahrzehntelangen Diskussionen besiegelte Gesetz stellt eine Zäsur in der deutschen Drogenpolitik dar. Im öffentlichen Raum soll der Besitz von 25 Gramm getrocknetem Cannabis durch das Gesetz künftig straffrei bleiben.

Anbau und Abgabe der Droge soll über Anbauvereine ermöglicht werden. Im Eigenanbau zuhause sind bis zu 50 Gramm sowie drei Pflanzen erlaubt. Anders als das Gesetz insgesamt gelten die Vorschriften für die Anbauvereinigungen erst ab dem 1. Juli. Dies soll Ländern und Kommunen ausreichend Zeit für die Vorbereitungen geben.

TRT Deutsch und Agenturen