Bundeswahlleiter Georg Thiel hat den Beschluss des Bundestags zur Teilwiederholung der Bundestagswahl in Berlin begrüßt. / Photo: DPA (dpa)
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Bundeswahlleiter Georg Thiel hat den Beschluss des Bundestags zur Teilwiederholung der Bundestagswahl in Berlin begrüßt - und zugleich eine Klärung des künftigen Vorgehens in derartigen Fällen angemahnt. Die Wiederholung sei richtig, „um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den korrekten Wahlablauf nachhaltig zu sichern“, erklärte Thiel am Freitag. Bis zur nächsten Wahl müssten aber noch „einige wichtige Fragen“ geklärt werden. „Wir brauchen vor allem Rechtssicherheit dahingehend, wann ein Wahlfehler vorliegt und dieser Mandatsrelevanz entfaltet“, erklärte Thiel. Geklärt werden müsse etwa, welche Wartezeit vor den Wahlräumen für Wählende noch hinnehmbar sei und wann Wahlräume nach 18.00 Uhr endgültig zu schließen seien. Bei der Bundestagswahl am 26. September 2021 war es in vielen Berliner Stimmlokalen unter anderem aufgrund von fehlenden oder falschen Stimmzetteln zu einer zeitweisen Schließung von Wahlräumen sowie aus anderen organisatorischen Mängeln zu Warteschlangen gekommen.

„Vorbereitungen für die Wahlwiederholung bereits angelaufen“ Der Bundestag beschloss am Donnerstag, dass die Bundestagswahl in Berlin teilweise ungültig ist; er ordnete eine Wiederholung der Bundestagswahl in 431 Berliner Wahlbezirken an. Die Vorbereitungen für die Wahlwiederholung seien bereits angelaufen, erklärte Thiel. Bei der Wiederholungswahl stünden dann dieselben Parteien sowie Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber auf dem Stimmzettel wie bei der Wahl am 26. September 2021. Abweichungen könne es geben, wenn eine Person aufgrund von Tod oder fehlender Wählbarkeit nicht mehr kandidieren kann. Wann die Wiederholung stattfindet, war noch unklar. Gegen den Beschluss des Bundestags ist noch Einspruch vor dem Bundesverfassungsgericht möglich.

AFP