Rassismus und Diskriminierung unter BAMF-Mitarbeitern (dpa)
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Seit der Einrichtung von zwei neuen internen Beschwerdestellen haben Mitarbeiter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) dort 13 Fälle von Rassismus und Diskriminierung gemeldet. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor. Danach wurde in zwei Fällen, wie die Mitarbeiter bei der „Zentralen Hinweisannahme“ anzeigten, der Vorwurf „rechter Gesinnung“ erhoben. In einem weiteren Fall, der dieser 2019 eingerichteten Beschwerdestelle gemeldet wurde, ging es den Angaben zufolge um den Vorwurf der „Diskriminierung aufgrund religiöser Weltanschauung“. Die von den Hinweisgebern gemeldeten Äußerungen fielen laut Bundesinnenministerium jeweils nicht während einer Befragung von Asylbewerbern zu ihren Fluchtgründen, sondern „außerhalb einer Anhörungssituation im Kollegenkreis“.

„Zwischenmenschliche Dynamiken“ Hintergrund des Konflikts

Bei der im Flüchtlingsamt seit Ende 2018 existierenden „Beratungsstelle für schwerwiegende Konflikte am Arbeitsplatz, Mobbing und sexuelle Belästigung“ wurden Mitarbeiter laut Bundesregierung in zehn Fällen vorstellig. Nach „umfassenden Klärungsverfahren“ habe die Beratungsstelle festgestellt, dass in neun dieser Fälle „zwischenmenschliche Dynamiken“ Hintergrund des Konflikts gewesen seien, teilte die Regierung weiter mit. Die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Ulla Jelpke, glaubt hingegen, dass im Behördenalltag „nicht konsequent gegen rassistische Verhaltensweisen vorgegangen wird, sondern im Gegenteil Hinweisgeber auf diskriminierendes Verhalten mit Schikanen rechnen müssen“. Darauf deuteten jedenfalls Informationen hin, die vertraulich aus dem Umfeld des Bamf an sie herangetragen worden seien. „Ich fordere die Bamf-Leitung auf, diese Hinweise ernst zu nehmen und schleunigst Abhilfe zu schaffen“, sagte Jelpke. Beim Bamf sind mehr als 8100 Mitarbeiter an 63 Standorten beschäftigt. Der Anteil von Beschäftigten mit Migrationshintergrund liegt bei der Behörde, die über Asylanträge entscheidet, bei 24 Prozent - und damit etwa doppelt so hoch wie in der Bundesverwaltung insgesamt. Laut Bundesinnenministerium gibt es keine generelle Verfahrensregel zum Umgang mit Asyl-Entscheidern, denen von Kollegen rassistisches Verhalten vorgeworfen wird. Das Bamf prüfe in jedem Einzelfall, welche Maßnahmen zu ergreifen seien, hieß es.

dpa