Die Staatsanwaltschaft hat am Dienstag gegen einen Ex-Soldaten, der mehrere Flüchtlinge mit einem Messer in Kusel im Bundesland Rheinland-Pfalz bedroht hat, Anklage erhoben.
Der 54-Jährige drang mit seinem Auto auf das Gelände der Asylunterkunft. Laut Staatsanwaltschaft Kaiserslautern „brachte er dann sein Fahrzeug zum Stehen“. Er stieg aus, „zog ein Messer aus dem Gürtel“ und bedrohte damit drei syrische Frauen.
„Auf Aufforderung der sofort herbeigeeilten Sicherheitskräfte des Wachdienstes blieb er stehen und ließ das Messer fallen“. Daraufhin ließ sich der Mann festnehmen. „Dabei sang er das sogenannte Horst-Wessel-Lied, das während des Nationalsozialismus als Hymne der NSDAP verwendet wurde.“ Der Liedtext beginnt mit den Sätzen: „Die Fahne hoch! Die Reihen fest geschlossen! SA marschiert mit ruhig festem Schritt.“
Dennoch behauptet die Anklage: „Die Ermittlungen führten zu keinen Hinweisen auf ein rechtsradikales Tatmotiv.“ Der Ex-Soldat verteidigte sich mit der Argumentation, er habe sich in einem „psychischen Ausnahmezustand“ befunden.
Der Angreifer wird wegen Nötigung, Hausfriedensbruch und das Verwenden von Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation angeklagt. Außerdem wird dem Mann der Verstoß gegen das Waffengesetz angelastet. Im Haus des 54-Jährigen stellte die Polizei Munition für kleinkalibrige Handfeuerwaffen sicher.
29 Apr. 2020
Asylunterkunft: Ex-Soldat bedroht drei syrische Flüchtlinge
Ein Ex-Soldat hat drei syrische Frauen mit einem Messer bedroht. Bei seiner Festnahme sang er ein Lied, das bei Nationalsozialisten als Kampflied und Hymne Verwendung fand. Dennoch sieht die Staatsanwaltschaft kein „rechtsradikales Tatmotiv“.
TRT Deutsch
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