Eingang zum Flughafen von Zürich, Schweiz.  (Reuters)
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Ein Gericht in der Schweiz hat die Auslieferung eines mutmaßlichen Regionalvertreters der Terrororganisation PKK an Deutschland abgelehnt. Die Begründung: Die deutschen Behörden hätten nicht ausreichend Informationen für die Auslieferung des PKK-Mitglieds geliefert.

Das Schweizer Bundesstrafgericht, das die Identität des Mannes nicht bekannt gab, erklärte am 4. Juni, dass es im Falle des Funktionärs an Strafbarkeit fehle.

Der „Vollkader einer terroristischen Vereinigung im Ausland“, wie die deutschen Behörden wiederum beschreiben, wurde im November wegen eines internationalen Haftbefehls auf dem Flughafen von Zürich festgenommen. Dieser war vom Oberlandesgericht Stuttgart erlassen worden.

Der Mann habe „die Rekrutierung jugendlicher Anhänger für die PKK“ verfolgt. Zwischen Juni und September 2014 soll er in Deutschland aktiv gewesen sein. Im Zeitraum August 2015 bis März 2016 verlagerte er seine Operationen dann nach Belgien und Frankreich.

Es sei wahrscheinlich, dass er lediglich Mitglieder für den Kampf gegen Daesh-Terroristen in Syrien oder im Irak rekrutiert habe - nicht aber für Anschläge in der Türkei, argumentierte das Bundesstrafgericht in der Schweiz.

Die Schweiz listet die PKK im Gegensatz zum Nachbarland Deutschland nicht als terroristische Vereinigung. Das Gericht prüfte daher nur, ob der PKK-Regionalvertreter für ähnliche Anklagepunkte zur Rechenschaft gezogen werden muss.

Indes nahmen am Donnerstag türkische Sicherheitskräfte den von Interpol gesuchten PKK-Terroristen Sabri Dal in der südöstlichen Provinz Şırnak fest. Er soll unter anderem den Ex-Bürgermeister des südöstlichen Bezirks Suruç in der Provinz Şanlıurfa, Salih Tekinalp, und dessen Sohn ermordet haben.


Die PKK führt seit mehr als 30 Jahren eine Terrorkampagne gegen die Türkei. Sie wird von der Türkei, den USA und der EU als terroristische Organisation eingestuft. Sie wird für den Tod von 40.000 Menschen verantwortlich gemacht - darunter auch Frauen und Kinder.




TRT Deutsch