Éric Zemmour (Others)
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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat eine Beschwerde des französischen Ex-Präsidentschaftskandidaten Éric Zemmour zurückgewiesen. Die Verurteilung des Rechtsextremisten wegen Aufstachelung zum Hass und Diskriminierung stelle keine Verletzung seines Rechts auf freie Meinungsäußerung dar, urteilte das Gericht am Dienstag. Der „Eingriff in die Ausübung des Rechts des Beschwerdeführers auf freie Meinungsäußerung“ sei notwendig gewesen, um die Rechte anderer zu schützen. Mit der Beschwerdeabweisung bestätigte der Gerichtshof nun die Entscheidung französischer Gerichte.

Der ehemalige Journalist Zemmour hatte 2016 in einer TV-Sendung Frankreichs Muslime als Invasoren und Extremisten beschimpft. Zudem gehörten sie vor die Wahl gestellt, forderte der Rechtsextremist: entweder ihr islamischer Glaube oder die Bekenntnis zu Frankreich. Als Franzose könne man nicht gleichzeitig Muslim sein.

Ein Pariser Gericht verurteilte Zemmour deshalb zu einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro wegen „Aufruf zu Diskriminierung, Hass oder Gewalt gegen eine Gruppe von Personen aufgrund ihrer Herkunft oder ihrer Religionszugehörigkeit“.

TRT Deutsch