Der Bundesadler und der Schriftzug „Auswärtiges Amt“ sind an einer Außenwand an einem Eingang zum Auswärtigen Amt zu sehen. / Photo: DPA (dpa)
Folgen

Das Auswärtige Amt hat als Reaktion auf die Ausweisung von zwei deutschen ARD-Mitarbeitern aus Moskau den russischen Botschafter einbestellt. Die Ausweisung sei „inakzeptabel“ und die von Russland vorgetragene Begründung „schlicht falsch und gelogen“, sagte Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Grüne) am Donnerstag in Berlin. „Wir verurteilen das in aller Deutlichkeit.“ Baerbock warf Russland vor, eine „Propagandaschlacht mit falschen Behauptungen“ zu führen.

Russland hatte die Ausweisung eines Korrespondenten und eines weiteren Mitarbeiters der ARD damit begründet, dass Deutschland zwei Mitarbeiter des russischen Fernsehsenders Perwy Kanal zur Ausreise aufgefordert und dessen Korrespondentenbüro in Berlin geschlossen habe. Das Auswärtige Amt wies diese Darstellung bereits am Mittwoch zurück.

Die Außenministerin unterstrich das nun erneut: „Es ist schlicht falsch, dass wir in Deutschland oder in Europa eine Einschränkung der Pressefreiheit haben“, sagte sie. Deswegen gebe es auch „überhaupt keinen Grund“, das in Zusammenhang mit der Ausweisung der ARD-Mitarbeiter zu bringen.

Die zuständige deutsche Landesbehörde habe „aufenthaltsrechtliche Entscheidungen“ gegen die zwei Mitarbeiter des russischen Senders getroffen, so Baerbock. „Gegen diese können Rechtsmittel eingelegt werden und genau das ist der Unterschied eines rechtsstaatlichen Verfahrens zu einer Willkürentscheidung.“

AFP