(Symbolbild.) Eine muslimische Schülerin sitzt in einer Klasse. (dpa)
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Einem möglichen Kopftuchverbot in deutschen Amtsstuben steht nur noch die Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten im Wege. Derzeit ist in den meisten Bundesländern Staatsanwältinnen und Richterinnen das Tragen eines Kopftuchs im Gerichtssaal untersagt. Dagegen dürfen in allen Bundesländern bis auf die Landeshauptstadt Berlin Lehrerinnen ein Kopftuch tragen. Das neue Gesetz, nachdem es voraussichtlich durch den Bundespräsidenten unterzeichnet werden wird, könnte die Basis für ein flächendeckendes Kopftuchverbot in Deutschland bilden. Laut der Studie „Muslimisches Leben in Deutschland 2020“ des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge bedecken in Deutschland etwa 30 Prozent der muslimischen Frauen und Mädchen ihr Haar. 88,6 Prozent derer, die ein Kopftuch tragen, sehen darin eine religiöse Pflicht. Aber: 34,5 Prozent tragen kein Kopftuch, weil sie Nachteile in Schule, Ausbildung oder Arbeit befürchten.

Gleichsetzung des Kopftuchs mit Nazisymbolen

Die Bundesregierung hatte schon Mitte März einen Gesetzesentwurf „zur Regelung des Erscheinungsbilds von Beamtinnen und Beamten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften“ vorgelegt. Damit, so teilte die schwarz-rote Koalition mit, wolle man „hinreichend bestimmte Ermächtigungsgrundlagen zur Regelung des Erscheinungsbilds“ von Beamten und Soldaten schaffen. Anlass für diese neue Verordnung war eine Tätowierung eines Polizisten, der wegen verfassungsfeindlicher Tattoos und Nazisymbolen aus dem Dienst suspendiert wurde. Das Bundesverfassungsgericht hatte daraufhin eine spezifische Regelung zum äußeren Erscheinungsbild von Polizisten, Soldaten und anderen Beamten gefordert. Die Gesetzesvorlage der Bundesregierung beinhaltet zudem Maßnahmen darüber, inwieweit Piercings, Ohrtunnel, Tattoos, Bärte, Dreadlocks oder anderer Körperschmuck für Beamtinnen und Beamte gestattet sind.

Nur Linkspartei gegen das Verbot

Die große Schwachstelle der Gesetzesinitiative, die am 22. April ohne jegliche Debatte sowie mit den Stimmen der Regierungsfraktionen und der AfD im Bundestag verabschiedet wurde, besteht darin, dass sie nebenbei auch ein bundesweites Kippa- und Kopftuchverbot in Deutschland ermöglicht. Hierdurch können künftig auch christliche Symbole sowie Merkmale anderer Religionen untersagt werden. Bei der Abstimmung im Bundestag hatten sich die Fraktionen der FDP und Grünen enthalten. Nur die Linke stimmte gegen das Vorhaben der Regierungskoalition. Es ist davon auszugehen, dass die AfD letztendlich nur deshalb für den Entwurf stimmte, weil sie damit auf ein Kopftuch- und Kippaverbot setzt. Denn in dem Gesetzesentwurf wurden auch Beschränkungen religiöser Symbole hinzugefügt. Nach dem Gesetzestext, der in erster Linie auf Initiative des Bundesinnenministeriums zustande kam, können nun „religiös oder weltanschaulich konnotierte Merkmale des Erscheinungsbilds eingeschränkt oder untersagt werden, wenn sie objektiv geeignet sind, das Vertrauen in die neutrale Amtsführung der Beamtin oder des Beamten zu beeinträchtigen.“

190.000 Unterschriften gesammelt

Dass es zuvor keine gesellschaftliche Debatte zum Thema gab, ist zumindest aus Sicht der muslimischen Frauen und jüdischen Männer – nüchtern ausgedrückt – enttäuschend. Aber dass zudem die Abstimmungen sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat ohne irgendeine vorherige Aussprache stattfanden, setzt dem die Krone auf und ist eines demokratisch verfassten Rechtsstaats unwürdig. Petitionen, die das Gesetz noch in letzter Minute verhindern möchten, konnten fast 190.000 Unterschriften zusammentragen.

Gegen das geschlechtliche und religiöse Selbstbestimmungsrecht

Als Muslimin, die sich für die Anerkennung der Vielfalt und die Karriereplanung von Frauen einsetzt, bekümmert mich dieses Ergebnis zutiefst und stimmt mich für die Zukunft in Deutschland pessimistisch. Menschen werden durch diese Entscheidung gezwungen, einen Teil ihrer Identität bei der Ausübung ihres Dienstes für ihren Staat aufzugeben. Ihnen droht somit der Zugang zum öffentlichen Dienst verwehrt zu werden. Ist dies nicht ein Eingriff in die Religionsfreiheit? Stellt dies nicht eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und der Religionszugehörigkeit dar? Dieses Verbot trifft nämlich in allererster Linie die muslimische Frau sowie den jüdischen Mann. Das weibliche und religiöse Selbstbestimmungsrecht der Frau und des Mannes wird durch diese Maßnahme in erheblichem Maße beschnitten. Absurd ist, dass das Gesetz ferner das Tragen religiöser Symbole mit verfassungsfeindlichen Abzeichen gleichsetzt.

Ausgrenzung aus dem Karriereleben

Gläubigen Sikhs, jüdischen Seelsorgern, christlichen Ordensschwestern und kopftuchtragenden Musliminnen den Zugang zum Beamtenstatus zu verwehren oder durch solche Hürden zu erschweren, ist verhängnisvoll für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Deutschland. Deshalb ist diese Entscheidung äußerst ausgrenzend und destruktiv für alle in diesem Land. So werden Männer und Frauen mit Kopfbedeckungen, die berufstätig und selbstständig sein möchten, aus dem Karriereleben ferngehalten. Außerdem werden diese Menschen ihrer gesellschaftlichen Vorbildfunktion beraubt.

Kopftuchtragende Putzfrau kein Problem

Die mehrheitliche Auffassung der beiden gesetzgebenden Kammern hat das Potential, die traditionsreiche religiöse Pluralität in Deutschland zu hemmen. Auf der anderen Seite sahen und sehen weder Arbeitgeber – auch und gerade im öffentlichen Dienst – noch Juristen Handlungsbedarf, wenn eine kopftuchtragende Frau als Putzkraft tätig ist. Ist das etwa die Position, die aufstrebenden, selbstbewussten und berufstätigen muslimischen Frauen in Deutschland gebührt? Auf ein weiteres Problem weisen der Bonner Professor für Öffentliches Recht, Klaus Ferdinand Gärditz, und die Juristin Maryam Kamil Abdulsalam hin: Das neue Bundesgesetz werde nun „unmittelbar in allen Ländern gelten – auch in solchen, deren Gesetzgeber hier bislang aus Respekt vor der Religionsfreiheit zurückhaltend waren“.

Ein politisches Signal

Diese Entscheidung ist ein zutiefst politisches Urteil, das zudem Wasser auf die Mühlen von Rechtsextremisten, Islamkritikern und Populisten bedeutet, welche die muslimische Frau oft als Familienopfer darstellen. Gebildete Frauen, die aus Überzeugung Kopftuch tragen, sind solchen Leuten nicht nur fremd, sondern auch unwillkommen. Man muss sich nur gut umschauen, um zu sehen, welche Leistung Frauen mit Kopftuch für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Deutschland erbringen. Ich möchte nicht in einem Deutschland leben, das Menschen aufgrund ihrer Religion und Weltanschauung aus dem beruflichen und gesellschaftlichen Leben fernhält. Ich denke, dass dieses Gesetz in erster Linie dem Pluralismus in Deutschland schaden wird. Es wäre bedeutsam, wenn der Bundespräsident, bevor er das Gesetz unterschreibt, nochmal in sich geht, sich Gedanken über die beruflichen Konsequenzen und stigmatisierenden Eingriffe für die Frauen und Männer macht und es letztendlich ablehnt, diesem Gesetz seine Zustimmung zu erteilen.

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