Archivbild: Eine türkische Frau an der Wahlurne (Others)
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Der 5. Dezember 1934 stellt einen historischen Tag in der Geschichte der Republik Türkiye dar: An diesem Tag erhielten türkische Frauen auf nationaler Ebene das aktive und passive Wahlrecht. Fortan durften sie nicht nur Abgeordnete wählen, sondern auch selber kandidieren und in das türkische Parlament einziehen. Türkische Frauen erhielten das Wahlrecht somit viel früher als Frauen in westlichen Staaten wie Belgien, Frankreich oder etwa der Schweiz.

Unmittelbar nach der Einführung des Fraunwahlrechts auf nationaler Ebene zogen insgesamt 18 Frauen bei der Wahl 1935 in das Parlament ein. Mit einem Frauenanteil von 4,6 Prozent stand damals das türkische Parlament weltweit auf Platz zwei.

Archivbild: Eine türkische Frau an der Wahlurne (Others)

Der erste Schritt in Richtung Frauenwahlrecht war am 5. November 1930 vollzogen worden. Mit einer Änderung des Wahlgesetzes erhielten türkische Frauen an jenem Tag das aktive und passive Wahlrecht bei den Kommunalwahlen. Noch im selben Jahr wurde im Landkreis Kılıçkaya in der Provinz Artvin Sadiye Hanım zur Bürgermeisterin gewählt. Sie ging somit als erste Bürgermeisterin eines türkischen Landkreises in die Geschichte ein.

Nach dem Übergang zum Mehrparteiensystem wurde zum ersten Mal eine Frau zur Bürgermeisterin einer türkischen Provinz gewählt. Bei den Kommunalwahlen am 3. September 1950 wurde Müfide İlhan in den 27-köpfigen Stadtrat von Mersin gewählt und wurde Bürgermeisterin.

TRT Deutsch