Bremen: Erster Brandanschlag auf Asylbewerber vor 30 Jahren (Symbolbild) (dpa)
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In der Nacht zum 3. Oktober vor 30 Jahren hatten Jugendliche ein Asylheim in Bremen mit Molotow-Cocktails angezündet. In Bremen war dies der erste Brandanschlag auf Asylbewerber, berichtet „buten und binnen“. An diesem Tag fanden in Ost- und Westdeutschland noch 16 weitere Angriffe auf Flüchtlinge statt.

Während 14 Männer aus dem Haus fliehen konnten, wurden drei weitere von den Flammen eingeschlossen. Die Feuerwehr konnte sie rechtzeitig retten. Von den fünf Tatverdächtigen seien drei Jugendliche später angeklagt worden. Sie gehörten der sogenannten Penny-Crew-Gang an. Der Name rührte daher, dass sich deren Mitglieder regelmäßig auf dem Gelände eines Penny-Supermarktes getroffen und dort auch Pläne für den Brand geschmiedet hatten.

Schuss auf Anhalter am Hitler-Geburtstag

Vor Gericht sollen die Jugendlichen angegeben haben, keinen Hass auf Ausländer zu haben. Sie hätten vielmehr „Drogendealern einen Denkzettel verpassen“ wollen. Die Flüchtlingsunterkunft sei in den Medien als „Dealervilla“ bezeichnet worden.

Ermittler hätten damals bei den Angeklagten unter anderem nationalsozialistische Inhalte wie Musiktexte und Plakate gefunden. Zudem beschlagnahmten sie bei einem der Angeklagten eine Pistole, zwei Schlagstöcke und einen Schlagring. Dem Bericht zufolge soll der Tatverdächtige im Verdacht gestanden haben, am 20. April in Bielefeld auf einen Anhalter geschossen zu haben. Im rechtsextremen Milieu ist das ein wichtiger Tag, da es sich um Hitlers Geburtstag handelt.

Obwohl im Prozess alles auf eine rechtsextreme Gesinnung hinwies, verurteilte das Gericht die Angeklagten lediglich zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Die Bewährungszeit betrug zweieinhalb Jahre. Zudem mussten sie an den Wochenenden 20 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Damals waren die Angeklagten zwischen 17 und 18 Jahre alt. Zudem habe die Jugendgerichtshilfe sie als „sensibel, aufgeschlossen, kooperativ und Introvertiert“ beschrieben.

Ein Mitwisser trat als Nazi-Kader in Erscheinung

Bei der Urteilsbegründung habe der Richter damals gesagt: „Uns ist klar, dass die Öffentlichkeit kein Verständnis für die Strafe auf Bewährung haben wird.“ Der erzieherische Aspekt stehe im Jugendrecht aber im Vordergrund, nicht Strafe und Abschreckung. Ein Tötungsvorsatz sei nicht nachzuweisen.

Dabei waren auch weitere Mitglieder der Gruppe zuvor schon durch Angriffe auf Ausländer aufgefallen. Einer der Mitwisser der Tat vom 3. Oktober war unter anderem wenige Tage zuvor als Bürgerschaftskandidat der später verbotenen „Nationalistischen Front“ in Bremen in Erscheinung getreten.

TRT Deutsch