Symbolbild: Belgische Fahne (Depo Photos)
Folgen

Belgien gibt den Nachkommen eines jüdischen Ehepaars aus Deutschland ein im Zweiten Weltkrieg geraubtes Gemälde zurück. Das 1913 gemalte „Blumenstillleben“ von Lovis Corinth werde den Enkeln von Gustav und Emma Mayer ausgehändigt, erklärte die belgische Regierung am Mittwoch. Das Werk befindet sich derzeit in den Königlichen Museen der Schönen Künste in Brüssel in einer Sammlungen von rund 30 Werken zweifelhafter Herkunft, die wahrscheinlich zwischen 1940 und 1945 gestohlen wurden.
Nach Angaben des Museums wurde das Öl-Gemälde des preußischen Malers „vom Einsatzstab Reichsleiter Rosenberg gestohlen“ und „nach der Befreiung Brüssels von Leo Van Puyvelde geborgen“. Anschließend sei es den belgischen Behörden und 1951 den Königlichen Museen übergeben worden.
Jahrzehntelange Nachforschungen ergaben, dass das Gemälde aus einem Lagerhaus in Brüssel entwendet worden war. Eine Familie deutscher Juden hatte dort auf der Flucht nach England einen Teil ihrer Habseligkeiten zurückgelassen. Eine Kiste mit dem Gemälde wurde zu Beginn des Krieges aus dem Lager gestohlen. Nachkommen sollen Wert des Gemäldes zurückerstatten
In einem Schreiben vom 26. Mai an die deutschen Anwälte der Enkelkinder der Eheleute Mayer gab der für Wissenschaftspolitik zuständige Staatssekretär Thomas Dermine offiziell die Zustimmung des belgischen Staates zur Übergabe. Die Details stehen jedoch noch nicht fest.

Dermine fordert die Nachkommen der Mayers allerdings auf, den deutschen Behörden nach Empfang des Gemäldes dessen geschätzten Wert - rund 4100 Euro - zu erstatten. Immerhin sei die Familie bereits Ende der 1960er Jahre in Deutschland für das gesamte geraubte Vermögen entschädigt worden. Es gehe darum, im Einklang mit den 1998 bei der Washingtoner Konferenz festgelegten Grundsätzen zum Umgang mit Nazi-Raubkunst „eine doppelte Entschädigung zu vermeiden“.

Kommission sprach 2008 von 5210 identifizierten Enteignungen in Belgien

Eine dem belgischen Ministerpräsidenten unterstellte Untersuchungskommission hatte sich zwischen 1998 und 2001 mit dem in Belgien geraubten jüdischen Eigentum befasst. Daraufhin wurde das Recht auf Entschädigung gesetzlich etabliert. 2008 identifizierte eine weitere Kommission insgesamt 5210 Fälle von Enteignungen.

Der größte Teil des Eigentums wurde laut Staatssekretär Dermine zurückgegeben. Die Familie Mayer habe in Belgien allerdings keine Entschädigungsansprüche gestellt. Die Übergabe des Gemäldes sei „eine kleine Geste“ des belgischen Staates, die „eine feige Enteignung repariert“.

AFP