Symbolbild: Doppelpass / Foto: Türkisches Außenministerium (Others)
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Ab Inkrafttreten des neuen Einbürgerungsgesetzes am 27. Juni können Türkischstämmige in Deutschland die türkische Staatsangehörigkeit wiedererlangen und gleichzeitig die deutsche Staatsangehörigkeit beibehalten. Die türkischen Generalkonsulate in der Bundesrepublik sind ab diesem Datum bereit, entsprechende Anträge entgegenzunehmen. Das teilte das türkische Außenministerium am Freitag auf X (vormals Twitter) mit.

Demnach wird die Antragstellung für die Wiedererlangung der türkischen Staatsbürgerschaft auf www.konsolosluk.gov.tr freigeschaltet. Anschließend soll die Bearbeitung des Antrags auf dem E-Government-Portal „E-Devlet“ verfolgt werden können.

„Diese rechtliche Regelung, auf die die türkische Gemeinschaft in Deutschland seit vielen Jahren gewartet und die sie verdient hat, ist eine positive, sinnvolle und wertvolle Entwicklung für die türkisch-deutschen Beziehungen“, hieß es in der Mitteilung des türkischen Außenministeriums weiter.

Das sogenannte Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts war am 26. März 2024 im Bundesgesetzblatt erschienen und wird in seinen wesentlichen Teilen am 27. Juni 2024 in Kraft treten.

TRT Deutsch