Der Rechtsstreit einer Bewerberin für eine Richterstelle in Hessen, die wegen ihres Kopftuchs abgelehnt wurde, geht in die nächste Instanz. Das berichtete die Legal Tribune Online (LTO) am Dienstag. Demnach hat die junge Juristin Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Darmstadt eingelegt. Der Fall wird nun vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel verhandelt.
Anfang Dezember hatte das VG Darmstadt entschieden, dass eine Richterin oder Staatsanwältin in Hessen, die in mündlichen Verhandlungen ein Kopftuch tragen will, das Justizministerium ihre Einstellung aus diesem Grund ablehnen darf. Dies sei mit der Religionsfreiheit der Klägerin vereinbar, teilte das Gericht im Urteil mit. (Az.: 1 K 2792/24.DA)
Die Bewerbung der jungen Frau wurde bei der hessischen Justiz abgelehnt, weil sie ihr Kopftuch im Kontakt mit Verfahrensbeteiligten nicht ablegen wollte. Dagegen zog die Frau vor Gericht – bisher ohne Erfolg. Sowohl die Klägerin als auch Kritiker sehen in dem Urteil einen Eingriff in die Religionsfreiheit.
















