Urteil rechtmäßig: Staatsanwalt Seitz nach Hetze gegen Migranten entlassen
In Baden-Württemberg ist der Staatsanwalt Thomas Seitz nach Hetze gegen Migranten entlassen worden. Das OLG bestätigte das Urteil und verwarf die Berufung. Er habe das Mäßigungsgebot verletzt. Der Jurist sitzt mittlerweile für die AfD im Bundestag.
Urteil rechtmäßig: Ein Staatsanwalt und heutiger AfD-Bundestagsabgeordneter ist nach übergriffigen Äußerungen gegen Migranten entlassen worden. (Symbolbild) (DPA)

Das Land Baden-Württemberg hat den früheren Staatsanwalt Thomas Seitz, der inzwischen als Abgeordneter für die AfD im Bundestag sitzt, einem Gerichtsurteil zufolge wegen migrantenfeindlicher und die Justiz verächtlich machender Äußerungen zu Recht aus dem Dienst entfernt. Der für Richter zuständige Dienstgerichtshof am Oberlandesgericht (OLG) in Stuttgart bestätigte nach Angaben vom Mittwoch das entsprechende erstinstanzliche Urteil und verwarf die dagegen gerichtete die Berufung des Politikers. Der Mann habe in seiner Zeit als verbeamteter Staatsanwaltschaft durch Internetveröffentlichungen im Zuge seines Wahlkampfs in besonders schwerwiegender Weise „kontinuierlich beamtenrechtliche Kernpflichten, insbesondere die Pflichten zur Verfassungstreue sowie zu Neutralität und Mäßigung“ verletzt, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Das Vertrauen seines Dienstherrn und der Allgemeinheit in die pflichtgemäße Amtsführung sei „zerstört“. Nach Gerichtsangaben hatten sich die Beiträge des Juristen vor allem gegen Einwanderer und den Islam gerichtet sowie die deutsche Justiz delegitimiert. Unter anderem habe dieser von „Invasion“ und „Gesinnungsjustiz“ gesprochen, wobei er die Autorität seines Amts „bewusst verstärkend“ in Anspruch genommen habe, hieß es. Den Richtern zufolge überschritt der Mann dabei auch die durch Grundgesetz und europäische Menschenrechtskonvention garantierten Grenzen der Meinungsfreiheit. Die Entfernung aus dem Dienst sei „unumgänglich“, erklärten sie. Eine Revision ließen sie nicht zu. Dagegen kann der Jurist aber noch mit einer Beschwerde vorgehen.

AFP