NRW: Arbeitgeberpräsident fordert 2G-Regeln in Betrieben
Die 2G-Regel soll auf Betriebe ausgeweitet werden, heißt es aus Wirtschaftsverbänden. Nicht-Geimpfte müssten auf Dauer mit Einschränkungen „auch am Arbeitsplatz“ rechnen, mahnt der Arbeitgeberpräsident von NRW.
NRW-Arbeitgeberpräsident Arndt Kirchhoff fordert die 2G-Regeln in Betrieben (Symbolbild) (DPA)

Nordrhein-Westfalens Arbeitgeberpräsident Arndt Kirchhoff hat sich für eine Ausweitung der 2G-Regeln auf die Betriebe ausgesprochen. „Ich bin überzeugt, dass sich das 2G-Prinzip in vielen Bereichen des täglichen Lebens durchsetzen wird. Wer sich nicht impfen lassen will, wird auf Dauer Einschränkungen in Kauf nehmen müssen, auch am Arbeitsplatz“, sagte Kirchhoff dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. 2G steht für „geimpft oder genesen“ und unterscheidet sich damit von 3G, bei dem Genesene, Geimpfte, aber auch lediglich negativ Getestete eingeschlossen sind. Rechtlich könnten Unternehmen zwar niemanden zum Impfen zwingen, sagte Kirchhoff der Zeitung weiter. Der Verband empfehle aber allen Beschäftigten dringend, sich impfen zu lassen. „Klar ist, dass die Impfverweigerung Einzelner nicht zum Schaden von Kollegen, Arbeitgebern und Kunden sein darf.“ Zugleich deutete der Arbeitgeberpräsident, der Mit-Inhaber eines großen Automobilzulieferers ist, eine Änderung der Teststrategie an: „Wenn der Staat die Bürgertests einstellt, dann muss auch die kostenlose Testangebotspflicht der Arbeitgeber enden“, sagte Kirchhoff.

AFP