Die Startseite von Google Chromes Inkognitomodus (Foto: Google Chrome/Screenshot) (TRT Deutsch)
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Google und dessen Mutterkonzern Alphabet Inc. sind erneut wegen Datenschutzbedenken angeklagt worden. Dem Tech-Riesen wird vorgeworfen, Daten seiner Nutzer trotz privaten Inkognitomodus im Chrome-Browser zu überwachen und zu sammeln. Einen Antrag zur Abweisung der Klage wies die kalifornische Bezirksrichterin Lucy Koh nun ab, wie Bloomberg am Freitag berichtete.

„Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass Google die Nutzer nicht darüber informiert hat, dass Google die angebliche Datensammlung vornimmt, während sich der Nutzer im privaten Browsing-Modus befindet", so Koh in ihrem Urteil.

Drei Google-Nutzer hatten im Juni letzten Jahres eine Klage eingereicht, in der sie behauptet hatten, Google spioniere seine Nutzer durch ein „allgegenwärtiges Datenverfolgungsgeschäft“ aus. Google sammele Browserdaten auch dann, wenn sich die Nutzer im Inkognitomodus befänden. In diesem Modus wird eigentlich angenommen, dass User anonym surfen können. Andere Google-Tools würden zudem persönliche Informationen sammeln, obwohl die Datenerfassung deaktiviert sei.

„Sie können jetzt privat surfen. Andere Personen, die ihr Gerät verwenden, können Ihre Aktivitäten nicht sehen“, heißt es auf der Inkognito-Startseite von Google. Es wird erwähnt, dass Chrome die folgenden Informationen nicht speichert: Browserverlauf, Cookies und Websitedaten sowie in Formulare eingegebene Daten. Wenn die Option „Drittanbieter-Cookies blockieren“ aktiviert ist, können laut Google „Websites keine Cookies nutzen, die Sie durch das Web verfolgen.“ Einige Webseiten würden dann jedoch möglicherweise nicht mehr ordnungsgemäß funktionieren.

„Google weiß, wer Ihre Freunde sind“

Die Beschwerde unterstreicht, wie der Inkognitomodus das Online-Verhalten noch immer überwachen könnte. „Google weiß, wer Ihre Freunde sind, was Ihre Hobbys sind, was Sie gerne essen, welche Filme Sie sich ansehen, wo und wann Sie gerne einkaufen, was Ihre Lieblingsurlaubsziele sind, was Ihre Lieblingsfarbe ist und sogar die intimsten und potenziell peinlichen Dinge, die Sie im Internet suchen – unabhängig davon, ob Sie Googles Rat befolgen, Ihre Aktivitäten ‚privat‘ zu halten“, heißt es in der Beschwerde.

„Google macht auch deutlich, dass ‚Inkognito‘ nicht ‚unsichtbar‘ bedeutet und dass die Nutzeraktivitäten während dieser Sitzung für die besuchten Websites und alle Analyse- oder Anzeigendienste von Drittanbietern, die die besuchten Websites verwenden, sichtbar sein können“, sagte Unternehmenssprecher José Castañeda gegenüber „The Verge“ als Antwort auf die Gerichtsentscheidung. „Wir weisen klar darauf hin, dass jedes Mal, wenn Sie einen neuen Inkognito-Tab öffnen, Websites in der Lage sein könnten, Informationen über Ihren Browserverlauf während Ihrer Sitzung zu sammeln.“.

Google hatte jüngst angekündigt, dass es Tracking-Cookies von Drittanbietern abschaffen werde. Tracking-Cookies stehen in der Kritik, da sie Tools zum Sammeln von Nutzerdaten und anfällig für Missbrauch sind. Das Unternehmen kündigte an, diese Cookies nicht durch ein neues System ersetzen zu wollen. Der Datenschutz bleibt jedoch weiterhin ein Problem, da Google immer noch First-Party-Cookies verwendet. Diese ermöglichen es Google, individuelle Bewegungen im Internet weiterhin nachzuverfolgen.

TRT Deutsch