Börse in Frankfurt/Main: SPD-Kanzlerkandidat Scholz will den Handel mit Aktien besteuern, um „Spekulation“ unattraktiver zu machen. An den Wertpapiermärkten legen jedoch auch institutionelle Anleger wie Lebensversicherer das Geld kleiner Sparer an. (Reuters)
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SPD-Kanzlerkandidat und Finanzminister Olaf Scholz fordert eine Finanztransaktionssteuer in Deutschland notfalls auch im Wege eines nationalen Alleingangs. „Unser konservativer Koalitionspartner hat immer die Idee, das muss in Europa gemacht werden, sonst kann man es in Deutschland nicht machen“, sagte Scholz am Donnerstag bei einer virtuellen Wahlkampfveranstaltung für das Allgäu. „Deshalb muss eine klare Ansage her: Das machen wir in jedem Fall - so wie in Frankreich, so wie in England, so wie in Italien und so wie in Spanien und einigen anderen Ländern.“

Wenn Deutschland ebenfalls eine Finanztransaktionssteuer einführe, wären „schon über 90 Prozent der Aktiengeschäfte, die an den Handelsplätzen stattfänden“ abgedeckt, betonte Scholz. Deutschland könne mit Einnahmen von 1,4 Milliarden Euro aus der Steuer rechnen. Das zeige, wie „fadenscheinig“ Argumente gegen eine nationale Einführung seien. „Das Hinhaltegefecht der Konservativen wird nicht mehr lange funktionieren.“

Zuletzt war Scholz mit einer Aktiensteuer bei EU-Kollegen immer wieder abgeblitzt. Er hatte vorgeschlagen, dass beim Kauf von Aktien großer Konzerne 0,2 Prozent des Geschäftswerts an Steuern fällig werden. Die erwarteten Einnahmen hatte der Vizekanzler bereits zur Finanzierung der Grundrente verplant.

Die Union lehnt einen Alleingang bei der Finanztransaktionssteuer ab, weil sie mögliche Nachteile für Deutschland als Finanzplatz verfüge. Befürworter des Vorhabens versprechen sich davon ein Signal im Sinne von mehr „sozialer Gerechtigkeit“.

Kritiker befürchten infolge der Belastung von Transaktionen mit Wertpapieren einen Nachteil für private Altersvorsorgeverträge. Die Steuer könnte auf Kosten der Rendite aus Riester-Verträgen oder Kapitallebensversicherungen gehen, die sich vor allem unter Arbeitnehmern großer Beliebtheit erfreuen. Gewinne aus Kapitalanlagen unterliegen bereits jetzt der Abgeltungssteuer.

dpa