Symbolbild (AP)
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Die „kalte Progression“ bei der Einkommensteuer sorgt immer wieder für Debatten - besonders in Zeiten hoher Inflation. Das Bundesfinanzministerium definiert den Sachverhalt so: „Von kalter Progression spricht man, wenn Einkommens- und Lohnerhöhungen lediglich die Inflation ausgleichen und es trotz somit unveränderter Leistungsfähigkeit zu einem Anstieg der Durchschnittsbelastung kommt.“

Rekordinflation als zusätzlich erschwerender Faktor

Steigt etwa das Preisniveau in einem Jahr um zwei Prozent und ein Steuerpflichtiger verdient im gleichen Jahr zwei Prozent mehr als im Vorjahr, hat sich an seiner wirtschaftlichen Situation gemessen am Bruttolohn eigentlich nichts geändert. Für ihn gilt damit aber meistens ein höherer Steuersatz, er muss also mehr Steuern zahlen, weil er nominal ein höheres Einkommen erzielt. Tatsächlich hat er also weniger Geld zur Verfügung. Dafür steigen die staatlichen Einnahmen.

Wie gravierend dieser Effekt ist, hängt vom Ausmaß der Inflation und der Höhe der Lohnabschlüsse ab. Im Moment liegt die Inflationsrate mit mehr als sieben Prozent auf einem Rekordstand. Preistreiber sind die hohen Energiekosten, doch auch in immer mehr anderen Bereichen gehen die Kosten steil nach oben.

SPD und Grüne wollen nur bestimmte Gruppen entlasten

Ausgleichen kann dies der Staat, indem er die Steuertabellen anpasst, was in der Vergangenheit auch immer wieder geschah. Derzeit drängt besonders die FDP darauf. Allerdings steht in Zeiten knapper Kassen und wachsender sozialer Spannungen ein solches Vorhaben in Konkurrenz zu anderen möglichen Entlastungsmaßnahmen.

So würden von einem Ausgleich der „kalten Progression“ die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler generell profitieren. Aus Sozialverbänden, aber auch aus SPD und Grünen kommen aber auch Forderungen nach gezielteren Entlastungen für sozial Schwache oder auch für besonders von hohen Energiekosten betroffene Gruppen wie zum Beispiel Mieterinnen und Mieter.

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AFP