14.01.2017, Rheinland-Pfalz, Lautzenhausen: Der Schriftzug "frankfurt hahn airport" leuchtet auf dem Flughafen Frankfurt-Hahn. (dpa)
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Die Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH im Hunsrück hat Insolvenz angemeldet. Hahn-Betriebsleiter Christoph Goetzmann sagte der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag, der Insolvenzantrag sei beim Amtsgericht Bad Kreuznach eingereicht worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht den Frankfurter Anwalt Jan Markus Plathner. Zuvor hatte die „Wirtschaftswoche“ darüber berichtet.

Haupteigner HNA ins Schlingern geraten
Der Flughafen Hahn gehört zu 82,5 Prozent dem chinesischen Großkonzern HNA. Das Unternehmen hatte die Anteile 2017 für rund 15 Millionen Euro vom Land Rheinland-Pfalz erworben. Die restlichen 17,5 Prozent liegen nach wie vor beim Land Hessen. Zuletzt hatte die Festnahme der Führungsspitze des finanziell angeschlagenen HNA-Konzerns für Aufsehen gesorgt. Der Hunsrück-Flughafen betonte seinerzeit, dass dies keine Auswirkungen auf Hahn habe. Der Flughafen sei auf gutem Kurs, hieß es Anfang Oktober.
Der Flughafen Hahn verbuchte zuletzt Zuwächse beim Frachtgeschäft, dabei profitierte der einstige US-Militärflughafen unter anderem vom Boom des Online-Handels und von Container-Engpässen im Seegeschäft. Beim Passagiergeschäft musste der Hahn dagegen immer wieder Rückgänge hinnehmen, auch schon vor den Corona-Reisebeschränkungen 2020. Einst zählte der Regionalflughafen jährlich bis zu vier Millionen Passagiere, davon ist er mittlerweile weit entfernt. Auch der Platzhirsch im Passagiergeschäft am Hahn, der irische Billigflieger Ryanair, verringerte sein Angebot im Hunsrück und verlagerte Flüge an benachbarte, größere Flughäfen.

Bis 2024 hätte man positives Ergebnis erwartet
Goetzmann betonte Anfang Oktober, den Hahn ohne Beihilfen und ohne Kurzarbeit durch die Corona-Pandemie gesteuert zu haben. Die Flughafen-Geschäftsführung erwartete laut ihrem im Bundesanzeiger veröffentlichten Bericht für 2020 nichtsdestotrotz einen Fehlbetrag. Je nach Verlauf der Pandemie plane man, „dass bis zum Jahr 2024 ein positives Konzernjahresergebnis erreicht werden kann“, hieß es darin. Danach dürfen Flughäfen gemäß EU-Recht generell keine staatliche Subventionen mehr bekommen.
Ein Rechtsstreit um Steuergeld in Millionenhöhe für den Flughafen Frankfurt-Hahn war in diesem Sommer entschieden worden. Seinerzeit wies der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine Klage von Lufthansa zurück. Der EuGH bestätige damit ein vorangegangenes Urteil. In dem Streit ging es um staatliche Beihilfen seit 1997 für den Hunsrück-Flughafen und um Verträge mit Ryanair über Flughafenentgelte.

dpa