Symbolbild: 17. Februar 2021, Zürich, Schweiz: Das Logo der Schweizer Bank UBS an ihrem Hauptsitz in Zürich. (dpa)
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Der gleiche Schuldspruch, aber ein weit geringeres Strafmaß - das ist das überraschende Ergebnis des Berufungsprozess der Schweizer Großbank UBS um Steuerbetrug in Frankreich. Statt der in erster Instanz geurteilten mehr als 3,7 Milliarden Euro soll der Bankriese nun lediglich 3,75 Millionen Euro Buße zahlen. Allerdings verlangte das Pariser Berufungsgericht in seiner Entscheidung am Montag zusätzlich eine Milliarde Euro von der Kaution, die das Institut wegen der Ermittlungen hinterlegen musste. Das Gericht sprach die UBS der Geldwäsche aus Steuerbetrug und des illegalen Anwerbens von Kundschaft schuldig. Warum es die Strafzahlungen so erheblich herabsetzte, begründete das Gericht in der Urteilsverkündung nicht.
Ob das mildere Strafmaß die UBS zufrieden stellt, war zunächst nicht klar. Zumal das Institut mit einer anderen Summe rechnet - Anwalt Hervé Temime sprach von einer finanziellen Gesamtbelastung von 1,8 Milliarden Euro. Darin enthalten sind zusätzlich 800 Millionen Euro Schadenersatz, die das Gericht dem französischen Staat, der in dem Verfahren als Nebenkläger auftrat, zusprach. Jedoch präzisierte das Gericht nicht, wer genau diese Summe zu zahlen hat. In erster Instanz war sie für UBS, ihre französische Filiale sowie drei ehemalige Verantwortliche zusammen verhängt worden.
Anwerbung von reichen Kunden
Die UBS in Zürich hob in einer Reaktion auf Feinheiten aus dem Urteil ab. Das Institut sei von einigen Vorwürfen freigesprochen worden. Eine Wertung nahm die Bank nicht vor. „Die UBS wird diese Entscheidung studieren und hält sich alle Optionen offen, auch eine Berufung“, teilte die UBS mit.
Der Fall geht auf die Jahre 2004 bis 2012 zurück. Die UBS soll der Staatsanwaltschaft zufolge damals Beschäftigte nach Frankreich geschickt haben, um reiche Kundschaft anzuwerben. Diese sei animiert worden, ihr Geld in der Schweiz, vorbei am französischen Fiskus anzulegen. Insgesamt soll es um Vermögenswerte von mehr als zehn Milliarden Euro gehen. Das Institut hatte Vorwürfe eines strafbaren Fehlverhaltens zurückgewiesen.
Entsprechend hatte die Verteidigung in dem neu aufgerollten Verfahren Freispruch gefordert. Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Bestätigung der Strafen aus erster Instanz. Im Februar 2019 war die Großbank zu der Rekordbuße von mehr als 3,7 Milliarden Euro verurteilt worden. Das Gericht hatte geurteilt, dass es sich um ein Vergehen von „außergewöhnlicher Schwere“ handle. Gerichtskreisen zufolge war bis dahin eine Strafe für Steuerbetrug in dieser Höhe in Frankreich beispiellos. Die UBS nannte das Urteil unverständlich und ging in Berufung.
UBS-Anwalt: Urteil erscheint merkwürdig
Ein weiteres Mal kann die UBS nun nicht in Berufung gehen, jedoch kann sie in dem Fall noch vor das höchste französische Gericht, das Kassationsgericht, ziehen. In einer solchen Revision würde das Verfahren aber nicht inhaltlich neu untersucht werden, sondern lediglich das Urteil auf Rechtsfehler überprüft werden. UBS-Anwalt Temime sagte, man werde dazu bald eine Entscheidung treffen. Das Urteil erscheine recht merkwürdig, sagte er mit Blick auf das deutlich reduzierte Strafmaß bei Bestätigung des Schuldspruchs.
Neben der UBS mussten sich in dem Verfahren auch UBS Frankreich sowie sechs ehemalige Mitarbeiter verantworten. Das Gericht verurteilte UBS Frankreich wegen Beihilfe zum illegalen Anwerben von Kundschaft zu knapp 1,9 Millionen Euro. Die ehemaligen Mitarbeiter erhielten teils Geldbußen und mehrmonatige Bewährungsstrafen.
Die Ermittlungen in der Steueraffäre waren nach Hinweisen ehemaliger UBS-Mitarbeiter ins Rollen gekommen. Auch in anderen Ländern war die UBS wegen Geschäften mit Steuerhinterziehern ins Visier der Behörden geraten. In Deutschland einigte sich das Institut 2014 mit der Justiz auf eine Buße von rund 300 Millionen Euro. In den USA hatte die Bank bereits 2009 eine Strafe von 780 Millionen Dollar hinnehmen müssen.

dpa