Archivbild: Bundestagswahl 2021 in Berlin (dpa)
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Nach der vorläufigen Einschätzung des Berliner Verfassungsgerichts müssen sich Politikerinnen und Politiker in der Hauptstadt auf eine komplette Wiederholung der Wahl zum Abgeordnetenhaus einstellen. Zwar liegt ein Urteil noch nicht vor und Präsidentin Ludgera Selting betonte in der mündlichen Verhandlung am Mittwoch mehrfach, das Gericht berate die vorgebrachten Argumente. Doch in der Politik sind die Vorbereitungen bereits angelaufen.

Berliner Politik bereitet sich auf Wahlwiederholung vor

So sagte CDU-Generalsekretär Mario Czaja den Berliner Christdemokraten bereits Unterstützung zu. „Unser Bundesvorsitzender Friedrich Merz und ich werden den Kandidatinnen und Kandidaten der Berliner CDU dabei helfen, diese Wahl zu gewinnen“, sagte Czaja am Mittwoch dem „Tagesspiegel“. „Die Chancen stehen gut, dass die Christdemokraten ganz Berlin erobern – zumal die Parteien der rot-grün-roten Koalition für das Wahlchaos 2021 verantwortlich sind“, meinte Czaja. Berlins AfD-Fraktionsvorsitzende Kristin Brinker rechnet mit einer kompletten Wiederholung der Abgeordnetenhauswahl im nächsten Frühjahr. „Ich würde mich wundern, wenn das Gericht da noch einen anderen Ausweg finden würde“, sagte Brinker am Mittwoch am Rand der mündlichen Verhandlung. Auch CDU-Generalsekretär Stefan Evers meinte, Berlin müsse sich nun auf komplette Neuwahlen einstellen. „Franziska Giffey ist mit dem heutigen Tag eine Regierende Bürgermeisterin auf Abruf“, sagte er mit Blick auf die SPD-Regierungschefin.

Vielzahl von schweren Wahlfehlern bei der Durchführung

Der Berliner Verfassungsgerichtshof hatte am Mittwoch rund sieben Stunden über Beschwerden der Landeswahlleitung, der Innenverwaltung sowie der Parteien AfD und Die Partei gegen die Wahl am 26. September 2021 verhandelt. Bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahl habe es eine Vielzahl von schweren Wahlfehlern gegeben, führte Gerichtspräsidentin Selting aus. Diese seien nach einer vorläufigen Einschätzung mandatsrelevant gewesen - sie hatten nach Einschätzung des Gerichts also Auswirkungen auf die Zusammensetzung des Parlaments und die Verteilung der Mandate. Verantwortlich seien die Landeswahlleitung und der Senat. Der Staats- und Verwaltungsrechtler Christian Pestalozza zeigte sich verwundert über die vorläufige Einschätzung des Gerichts, wonach die Wahl komplett wiederholt werden muss. „Der Umfang einer Wahlwiederholung muss im Verhältnis zu den Wahlfehlern stehen“, sagte der Professor von der Freien Universität Berlin der Deutschen Presse-Agentur. „Man kann nicht flächendeckend neu wählen, wenn die Wahl zu großen Teilen fehlerfrei war.“ Der Verfassungsgerichtshof sage offenbar: „Wir wollen reinen Tisch machen“, so Pestalozza. Das sei aus seiner Sicht aber problematisch. „Man kann nicht aufgrund von Mutmaßungen in größerem Umfang neu wählen lassen, als es wirklich nötig ist. Das geht nicht.“ Wahlfehler müssten zweifelsfrei festgestellt werden, dann müsse die Mandatsrelevanz geprüft werden. Er hoffe, dass das Gericht nach seiner am Mittwoch vorgetragenen vorläufigen Einschätzung noch einmal in sich gehe. Insgesamt liegen dem Gericht 35 Einsprüche gegen die Wahl vor. Offen blieb zunächst, wann das Gericht sein Urteil sprechen will. Nach der Verhandlung haben die Richterinnen und Richter laut Gesetz drei Monate Zeit dafür, also bis Ende des Jahres. Im politischen Raum wird ihre Entscheidung im November oder Dezember erwartet.

Rücktritt von Ex-Innensenator Andreas Geisel gefordert

Schon jetzt wurden Forderungen nach einem Rücktritt des SPD-Politikers Andreas Geisel als Senator laut, der zum Zeitpunkt der Wahl im September 2021 Innensenator war und inzwischen an der Spitze der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Bauen steht. „Er sollte weiteren Schaden vom Ansehen des Senats durch seinen sofortigen Rücktritt abwenden“, meinte Berlins FDP-Landeschef Christoph Meyer. Auch CDU-Generalsekretär Evers hält einen Rücktritt für unausweichlich. „Wer das Vertrauen in Wahlen erschüttert, gefährdet unsere Demokratie. Ich finde es schlimm, dass bis heute weder die SPD, noch der für das Wahlchaos verantwortliche Senator Geisel Konsequenzen gezogen haben.“ Geisel lehnt einen Rücktritt ab. „Es ist nicht so, dass ich nicht Verantwortung spüre. Aber die Frage ist, welche Entscheidung trifft man, um die Sache besser zu machen, und ich habe mich entschlossen zu arbeiten“, sagte er am Mittwochabend bei einem Leserforum der „Berliner Morgenpost“. „Ich selbst war Kandidat und hätte nicht eingreifen dürfen“, betonte Geisel und fragte: „Was würde es besser machen, wenn ich zurücktrete?“ Er habe eine Aufgabe in Berlin, die darin bestehe, die Stadt weiterzuentwickeln und Wohnungen zu bauen. „Und wenn ich mich prüfe und mich frage: Hast du die Wahl organisiert, dann sage ich: Nein, du hast die Wahl nicht organisiert. Das bedeutet aber nicht, dass wir nicht dafür zu sorgen haben, dass das nie wieder passiert.“

dpa