11.05.2022, Baden-Württemberg, Stuttgart: Thomas Strobl (CDU), Innenminister von Baden-Württemberg, spricht in einer Landtagssitzung im Plenarsaal. (dpa)
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Der baden-württembergische Landtag arbeitet die Affäre um Innenminister Thomas Strobl (CDU) und ein von ihm durchgestochenes Anwaltsschreiben in einem Untersuchungsausschuss auf. Das haben die Fraktionen von SPD und FDP am Dienstag beschlossen, wie die Deutsche Presse-Agentur erfuhr. Der Ausschuss soll auch die Beförderungspraxis und das Thema sexuelle Belästigung bei der Polizei unter die Lupe nehmen. Der Landtag dürfte sich bereits am Mittwoch mit dem Thema befassen.
Der CDU-Politiker und Vize-Regierungschef Strobl steht massiv unter Druck, weil er ein Schreiben des Anwalts eines ranghohen Polizisten an einen Journalisten weitergeleitet hatte. Gegen den Beamten wird wegen sexueller Belästigung ermittelt, er ist vom Dienst suspendiert. In dem Schreiben bot der Anwalt des Polizisten der Hausspitze ein persönliches Gespräch mit dem beschuldigten Beamten an. Strobl sah darin ein „vergiftetes Angebot“. Er habe mit der Weitergabe des Schreibens an einen Journalisten für „maximale Transparenz“ sorgen und verhindern wollen, dass die andere Seite das Schreiben lanciert und der Vorwurf der Mauschelei aufkommt.
Die Opposition hält Strobl vor, mit der Weitergabe mehrere Gesetze gebrochen zu haben - und fordert die Entlassung des Vize-Regierungschefs. Nachdem Strobl Anfang Mai die Weitergabe des Schreibens eingeräumt hatte, leitete die Staatsanwaltschaft Ermittlungen wegen des Verdachts verbotener Mitteilung über Gerichtsverhandlungen ein.
Untersuchungsausschüsse gelten als schärfstes Mittel des Parlaments zur Kontrolle der Regierung. Auch kleine Fraktionen der Opposition dürfen damit mögliche Missstände oder Affären genau unter die Lupe nehmen. Ein Viertel der Abgeordneten oder zwei Fraktionen unterschiedlicher Parteien dürfen die Einsetzung verlangen. Die Regierungsfraktionen können trotz ihrer Mehrheit den Ausschuss nicht verhindern. Der Ausschuss kann bei Behörden Akten anfordern, Auskünfte einholen und bei Gericht Beschlagnahme- und Durchsuchungsanordnungen erwirken. Zeugen und Sachverständige müssen erscheinen, falsche Aussagen sind strafbar.

dpa